1. Wieso dürfen wir auf unseren Straßen Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel nicht mehr an dem rechten Fahrbahnrand parken?
Grundsätzlich besteht in engen Straßen ein absolutes Haltverbot (§ 12 Abs.1 Nr. 1 StVO). Eine enge Straße liegt immer dann vor, wenn nach dem Parken eines Fahrzeugs keine Restbreite mehr von 3,05 m vorliegt. Dies ist in Ihren Straßen der Fall.
23.06.2023