F7 | Deckung des Energiebedarfs kommunaler Gebäude durch erneuerbare Energien
Beschreibung: Die kommunalen Gebäude werden im Wesentlichen noch mit Erdgas beheizt. Hier soll das Ziel sein, zeitnah eine Energieträgerumstellung auf erneuerbare Energien zu erreichen. Des Weiteren sollten Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, ertüchtigt oder zeitnah ausgetauscht werden. Bei der Potenzialanalyse im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hat sich herausgestellt, dass in der Gemeinde nennenswerte Geothermie-Potentiale bestehen, die zum Einsatz kommen könnten. Über erfolgreiche Projekte soll der Öffentlichkeit berichtet werden, um der Vorbildfunktion der Gemeinde gerecht zu werden. Außerdem soll auch bei der nächsten Ausschreibung wie schon bisher Ökostrom aus erneuerbaren Energien für die kommunalen Gebäude, Anlagen und die Straßenbeleuchtung beschafft werden. Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit Maßnahme F 5.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Reduzierung der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden. Wärmeerzeugung
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
| Handlungsschritte: |
|
|---|---|
| Verantwortung / Akteure: |
|
| Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
|
| Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 12 Jahre |
| Stand 1. Quartal 2025: |
Die Planung für die fossilfreie Heizungsanlage des Rathauses wurde beauftragt. Weitere kommunale Gebäude werden im Zusammenhang mit den Sanierungsfahrplänen aus dem Paket F6 bearbeitet. |
| Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt / indirekt THG- Einsparungen pro kWh Wärme Geothermie gegenüber Erdgas 226 g/kWh |
| Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 3 von 5 |
| Bürgerbeteiligung: |
Im Rahmen des Workshops “Quo Vadis Klimaschutz“ am 16.2.2023 wurde diese Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen. Hierbei kam es zu folgenden Ergebnissen/Anregungen der Teilnehmenden: Unerlässlich erscheint eine Bestandsaufnahme aller Gebäude, um deren Energieversorgung und -verbrauch, den Stand der Wärmedämmung zu ermitteln. Die Gemeinde müsse hier ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und eigene Einsparungen durch regelmäßige Vergleiche öffentlich machen. Eingesparte Mittel sollten für Investitionen in die Zukunft und/oder in soziale Maßnahmen verwendet werden. Zwar sei die zeitliche Umsetzung auch durch Budgetfragen und die Verfügbarkeit von Material- und Arbeitskräften bestimmt, doch sei das Thema mit der höchsten Priorität anzugehen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Finanzmittel und Personalstellen sind dafür durch die Gemeindevertretung freizugeben. |