F5 | Erarbeitung von energetischen Sanierungsfahrplänen für kommunale Gebäude
Beschreibung: Die Gemeinde ist in der Klimaschutzarbeit aufgefordert, eine Vorbildfunktion zu übernehmen, um die Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Akteure zur Umsetzung von eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen. Dies ist insbesondere bei den eigenen Liegenschaften möglich. Aufbauend auf dem Energiecontrolling können Sanierungsfahrpläne, die den energetischen Zustand von einzelnen Gebäuden betrachten, aufgestellt werden. Diese berücksichtigen Sanierungserfordernis, Brandschutz, technische Mängel, Erfüllung von gesetzlichen Auflagen, Höhe der spezifischen Energieverbräuche. Inhalte sind eine Kurzbeschreibung der notwendigen Maßnahmen, Investitionsbedarf, Einsparpotenzial, Planung der Maßnahme nach Jahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne sollte die zeitnahe Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien berücksichtigt werden (Maßnahme F). Aus den einzelnen Gebäudesanierungsfahrplänen wird ein Gesamt-Sanierungsfahrplan über alle kommunalen Gebäude erstellt.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
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| Verantwortung / Akteure: |
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| Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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| Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2022 | Umsetzungsart: dauerhaft Laufzeit: 12 Monate Sanierungsfahrplan, danach Umsetzung nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Fachdienst Hochbau plant zwei Gebäude pro Jahr |
| Stand 4. Quartal 2025: |
Derzeit befinden sich mehrere energetische Sanierungsfahrpläne (eSFP) in aktiver Bearbeitung. Zum einen wird ein eSFP für die Steinweg-Grundschule und einer für die Maxim-Gorki-Gesamtschule erstellt. Eine Beauftragung für einen eSFP für das Jugendhaus CARAT steht außerdem in Aussicht und die Sanierung des Rathauses befindet sich aktuell in der Durchführung. |
| Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt Einsparungen durch Umsetzung der Maßnahmen, Berechnung der Höhe erfolgt im Rahmen des Sanierungsfahrplans |
| Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 4 von 5 |