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F5 | Erarbeitung von energetischen Sanierungsfahrplänen für kommunale Gebäude

Beschreibung: Die Gemeinde ist in der Klimaschutzarbeit aufgefordert, eine Vorbildfunktion zu übernehmen, um die Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Akteure zur Umsetzung von eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen. Dies ist insbesondere bei den eigenen Liegenschaften möglich. Aufbauend auf dem Energiecontrolling können Sanierungsfahrpläne, die den energetischen Zustand von einzelnen Gebäuden betrachten, aufgestellt werden. Diese berücksichtigen Sanierungserfordernis, Brandschutz, technische Mängel, Erfüllung von gesetzlichen Auflagen, Höhe der spezifischen Energieverbräuche. Inhalte sind eine Kurzbeschreibung der notwendigen Maßnahmen, Investitionsbedarf, Einsparpotenzial, Planung der Maßnahme nach Jahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne sollte die zeitnahe Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien berücksichtigt werden (Maßnahme F). Aus den einzelnen Gebäudesanierungsfahrplänen wird ein Gesamt-Sanierungsfahrplan über alle kommunalen Gebäude erstellt.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: 
Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Erstellung von Sanierungsfahrplänen für einzelne Gebäude
  2. Erstellung eines Sanierungsfahrplans (Übersicht)
  3. Beschluss der Gemeindevertretung
  4. Beauftragung von konkreten Sanierungsplanungen
  5. Beantragung von Fördermitteln
  6. Kontinuierliche Umsetzung der Sanierung
  7. Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Hochbau/Gemeindliche Bauvorhaben; Fachbereich  F/B/L, Fachdienst Liegenschaften/ Gebäudemanagement)
  • Externer Dienstleister, Ingenieurbüros, Bauunternehmen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel
    • BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
    • KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2022 | Umsetzungsart: dauerhaft
Laufzeit: 12 Monate Sanierungsfahrplan, danach Umsetzung nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Fachdienst Hochbau plant zwei Gebäude pro Jahr
Stand 4. Quartal 2025:

Derzeit befinden sich mehrere energetische Sanierungsfahrpläne (eSFP) in aktiver Bearbeitung. Zum einen wird ein eSFP für die Steinweg-Grundschule und einer für die Maxim-Gorki-Gesamtschule erstellt. Eine Beauftragung für einen eSFP für das Jugendhaus CARAT steht außerdem in Aussicht und die Sanierung des Rathauses befindet sich aktuell in der Durchführung.
Für die Umsetzung der respektiven Sanierungen sollen entsprechende Mittel im Haushalt der kommenden Jahre eingestellt werden.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt

Einsparungen durch Umsetzung der Maßnahmen, Berechnung der Höhe erfolgt im Rahmen des Sanierungsfahrplans

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 4 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer bis hoher Personalaufwand, 12.000 Euro pro Gebäude für den Sanierungsfahrplan, Sanierungskosten je nach Maßnahmen (davon 80 % durch Förderung erstattet)
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Kontinuierlich sinkende Energieverbräuche in den kommunalen Liegenschaften