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C1 | Klimabewusste Bauleitplanung

Beschreibung: Eine energieeffiziente Bauweise bei gleichzeitiger Nutzung erneuerbarer Energien ist der Grundstein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Durch eine klimaschonende Bauleitplanung sowie städtebauliche Verträge kann die Gemeinde dafür die notwendigen Weichen stellen.

Dazu erstellt die Gemeinde einen Handlungsleitfaden. Dieser beinhaltet sowohl die zu berücksichtigenden Klimaschutzaspekte bei den einzelnen Prozessschritten in der Bauleitplanung als auch Kriterien zur klimaschonenden Entwicklung von Baugebieten (energieeffiziente Bebauung, Nutzung erneuerbarer Energien, CO2 arme Energieversorgung, Anpassung an die Klimawandelfolgen). Der Handlungsleitfaden soll helfen, die klimarelevanten Maßnahmen verstärkt in der Bauleitplanung zu etablieren.


Zielgruppe: Bauwillige, Bauherren/Bauherrinnen, Bürger/-innen
Zielsetzung:
Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Bauleitplanung
Arbeitsstand:  ▶ |  |  (Arbeitsprozess aufgenommen)

Handlungsschritte:
  1. Bildung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe
  2. Erstellung eines Handlungsleitfadens
  3. Beschluss des Handlungsleitfadens
  4. Bekanntmachung und Schulung der planenden Verwaltungsmitarbeiter/-innen für die Anwendung
  5. Controlling
  6. Gegebenenfalls spätere Anpassung des Leitfadens an aktuelle Rahmenbedingungen
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)
  • Gemeindevertretung
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: einmalig
Laufzeit: 1 Jahr

Stand 4. Quartal 2025

Im Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung wird das "Projekt 100" bearbeitet. Ziel dieses Projektes ist es die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unter besonderer Berücksichtigung städtbaulicher und gestalterischer Belange neu zu ordnen. Dazu sollen in mehr als 40 Bebauungsplänen der Gemeinde Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie zur Dach- und Fassadengestaltung so geändert werden, dass die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien (z. B. Wärmepumpen, Solaranlagen etc.) bauplanungsrechtlich zulässig wird. Gleichzeitig soll jedoch eine geordnete Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes weiterhin gewährleistet bleiben. Neben der Klärung, wo und unter welchen Bedingungen solche Anlagen bauplanungsrechtlich zulässig sein sollen, sollen die Bebauungsplan-Änderungen der breiteren Ermöglichung und Vereinfachung dienen und die Regelungen zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebieten vereinheitlichen.
Im Zuge der Bearbeitung werden in den Geltungsbereichen einiger Bebauungspläne von der Gemeinde derzeit Bestandsaufnahmen zur Erfassung bereits bestehender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien durchgeführt. Die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme dienen zur Prüfung und Konkretisierung der beabsichtigten Festsetzungen, die im Folgenden in die Bebauungspläne aufgenommen werden sollen.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: indirekt

Die Handlungsanleitung ist die Basis für zukünftige Energieeinsparungen

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 3 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer Personalaufwand, Juristische Beratungskosten 5.000 Euro
Einfluss auf Klimaanpassung:
Ja
Erfolgsindikator:
Handlungsleitfaden ist erstellt und wird konsequent angewendet