Corona | Was bedeutet 2G, 2G+ und 3G?
2G-Plus-Regel:
Die 2G-Plus-Regel gilt derzeit in vielen Bundesländern in der Gastronomie, unter anderem in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen, teilweise auch bei Veranstaltungen. Nach der 2G-Plus-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit AuffrischImpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.
2G-Regel:
Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
3G-Regel:
3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. Die 3G-Regel gilt bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs sowie am Arbeitsplatz. In Bus und Bahn darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Am Arbeitsplatz darf der Schnelltest bis zu 24 Stunden, der PCR-Test bis zu 48 Stunden alt sein.
(Quelle: www.infektionsschutz.de)