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Ihre Wünsche auf Einsicht in Bauakten für alle ab dem Jahr 1990 errichteten Gebäude und baulichen Anlagen richten Sie bitte direkt an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei diesen Objekten ist der Landkreis die „aktenführende Stelle“, also zuständig u.a. für Akteneinsicht.
Für die Einsicht in Bauakten von Gebäuden und weiteren baulichen Anlagen, die vor dem Jahr 1990 errichtet wurden, ist die Gemeinde Kleinmachnow zuständig. Bitte beantragen Sie die Akteneinsicht bei diesen Objekten entweder im Fachbereich Bauen/Wohnen oder direkt im Fachbereich Schule/Kultur/Soziales, Fachdienst Bibliothek/Archiv. Wenn der Landkreis Potsdam-Mittelmark oder die zuvor zuständige Stelle (Kreis Potsdam-Land) vor 1990 eine Baugenehmigung erteilte, so erhielt die Gemeinde hiervon eine Ausfertigung mit den dazugehörigen Anlagen, wie z.B. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Erläuterungen, im Einzelfall auch Unterlagen zu Statik und Brandschutz, etc..
Ob die Akte, die der Gemeinde aus der Zeit vor 1990 vorliegt, tatsächlich vollständig ist, kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.