Bauleitplanung Kleinmachnow
Ein Thema, das alle Kleinmachnower und Kleinmachnowerinnen angeht, ist die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Denn vom Straßen- oder Gehwegbau, der Verkehrsplanung oder Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sind Bürger und Bürgerinnen betroffen und meist sogar über Gebühren, Beiträge oder Umlagen finanziell daran beteiligt.
Bauleitplanung der Gemeinde Kleinmachnow
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Schauen Sie doch mal rein!
Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen. Die Entwürfe von Bauleitplänen mit umfassenden Anlagen sind daher öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Öffentliche Auslegungen der Bauleitpläne und erfolgen üblicherweise für einen Monat und werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht.