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A | Energieversorgung

Zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 ist der Wechsel von fossilen Energiequellen hin zu erneuerbaren unverzichtbar. Großes Potential liegt dabei insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung durch die Nutzung von Umweltwärme und Stromerzeugung durch PV-Anlagen. Doch auch andere technische Umsetzungen sind zu beleuchten. 

A1 | Kommunaler Wärmeplan

Beschreibung: Zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 ist eine Strategie zur Ablösung der fossilen Energieträger zur Wärmeerzeugung erforderlich. Zurzeit werden die Privathaushalte in der Gemeinde Kleinmachnow hauptsächlich durch Erdgas versorgt. Eine Umstellung auf regenerative Alternativen ist zwingend erforderlich. Dazu ist eine kommunale Wärmeplanung, die die Schritte bis 2035 beschreibt, notwendig. Zunächst wird ein Wärmekataster zum aktuellen und zukünftigen Bedarf erstellt. Anschließend werden mögliche Abwärme Quellen betrachtet, die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien, die Versorgung durch Nahwärmenetze, Nahwärmeinsel oder auch Einzellösungen, die den zukünftigen Bedarf bedienen können. Die Bedarfsermittlung und -versorgung erfolgt mit Raumbezug und wird in einer Karte dargestellt.


Zielgruppe: Bürger/-innen
Zielsetzung: Rückbau der fossilen Wärmeversorgung hin zu einer erneuerbaren Wärmeversorgung

Handlungsschritte:

  1. Erstellung eines Wärmekatasters
  2. Erarbeitung einer Strategie zur Ablösung von Erdgas
  3. Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
  4. Erstellung eines Umsetzungs- und Zeitplans
  5. Umsetzung

Verantwortung / Akteure:

  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)

  • Planungsbüros

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

  • Eigenmittel

  • Fördermittel

  • Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0:
    Modul I – Machbarkeitsstudie (60 % Förderung),
    Modul II – Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 (50 % Förderung)

Zeitplanung:

Umsetzungszeitraum: 1. Quartal 2023 | Art der Umsetzung:  Einmalig
Laufzeit: 2 Jahre

Stand 1. Quartal 2023:

Im Mai 2023 erfolgt die Ausschreibung.

Einsparpotenziale:

Treibhausgase / Energie: indirekt
CO2-Einsparungen werden durch Umsetzung des Wärmeplans erzielt

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 5 von 5
Umsetzungskosten: Die Planungskosten betragen zirka 80.000 Euro
Einfluss auf Klimaanpassung: Ja
Erfolgsindikator:
Erstellung eines Wärmeplanes innerhalb von zwei Jahren. 50 Prozent Ablösung von Erdgas bis 2030, 100 Prozent bis 2035

Bürgerbeteiligung:

Im Rahmen des Workshops “Quo Vadis Klimaschutz“ am 16.2.2023 wurde diese Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen. Hierbei kam es zu folgenden Ergebnissen/Anregungen der Teilnehmenden:

Bei sofortiger Ausschreibung erscheint es realistisch innerhalb eines Jahres einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Bürger/-innen erhielten damit Planungssicherheit und Orientierung.
Erfolgsindikator: Klimaneutralität und Bürgerakzeptanz.

Die Fachplaner rechnen hier jedoch mit etwa zweijähriger Arbeit. Die Haushaltsmittel sind – verteilt auf zwei Jahre - bereitgestellt.


A2 | Zubau von Photovoltaik-Anlagen durch Unterstützung der regionalen Solateure


Beschreibung: Die Potenziale für Photovoltaik sind in Kleinmachnow nach der Analyse der Energieagentur Brandenburg immens. Für die Energiewende ist es erforderlich, diese Potenziale zu heben. Seit Frühjahr 2022 steht dafür als Orientierung das Solarkataster (https://solaratlas-brandenburg.de/cms/inhalte/mein-dach/position/52.506,12.781,9) zur Verfügung. Hieraus ist ersichtlich, welche Dächer in Kleinmachnow insbesondere geeignet für die Sonnenenergienutzung sind. Gewerbeimmobilien sind hier besonders interessant, da sie oft über große Dächer verfügen. Die Gemeinde wird den Ausbau unterstützen, indem sie Kooperationen mit dem lokalen Handwerk aufbaut und die Eigentümer der Gebäude mit den zehn am besten geeigneten Dächern direkt anspricht. Eine Förderung kann über Maßnahme D4 bereitgestellt werden.


Zielgruppe: Eigentümer/-innen von Gebäuden, regionale Handwerker/-innen, Energieberater/-innen
Zielsetzung: Regenerative Stromerzeugung im Gemeindegebiet erhöhen

Handlungsschritte:
  1. Identifizierung von lokalen Solateuren, Abstimmung
  2. Ansprache von Eigentümern von (Gewerbe-)Immobilien
  3. Beratung zur Möglichkeit der PV-Nutzung
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung
  • Lokales Handwer
  • Netzbetreiber
  • Verbraucherzentrale (Berater)
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 3. Quartal 2023 | Umsetzungsart: dauerhaft
Laufzeit: 5 Jahre
Einsparpotentiale: Treibhausgase / Energie: direkt

Einsparungen pro kWh PV-Strom gegenüber Bundesstrommix 2019: 438 g/kWh

Bewertungsfaktioren: Priorität: 5 von 5
Umsetzungskosten: geringer bis mittlerer Personalbedarf
Einfluss auf Klimaanpassung: Ja
Erfolgsindikator: installierte Leistung PV kontinuierlich erhöhen, Senkung des bundesweiten Emissionsfaktors für Strom

A3 | Prüfung der Nutzung von Wasserkraft

Beschreibung: Für die regenerative Energieerzeugung kommen verschiedenste technische Umsetzungen in Frage. Neben Wind- und Photovoltaikanlagen kann auch durch Wasserkraft Strom generiert werden. Für Kleinmachnow könnte dies an der Schleuse Kleinmachnow umgesetzt werden. Hier gab es bereits Voruntersuchungen und Vorgespräche, die bisher aber nicht erfolgversprechend waren. Die Schleuse selbst ist ein Denkmal, eine Wasserkraftnutzung kann also nur als „Bypasslösung“ erfolgen. Unter der Dringlichkeit der Energiewende sollten Gespräche mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wiederaufgenommen werden. Sollte es hier positive Signale geben, kann eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Bürger/-innen, Energieversorger/-innen
Zielsetzung: Regenerative Stromerzeugung im Gemeindegebiet erhöhen

Handlungsschritte:
  1. Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
  2. Machbarkeitsstudie unter Betrachtung der rechtlichen Situation, einer naturschutzfachlichen Prüfung und der technischen Machbarkeit
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung
  • Ingenieurbüros
  • WSV
  • Netzbetreiber
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel: KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Zeitplanung:

Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: einmalig
Laufzeit: 1 Jahr

Einsparpotenziale:

Treibhausgase / Energie: indirekt
CO2-Einsparung bei Umsetzung des Projektes
Einsparungen pro kWh Wasserkraft-Strom gegenüber Bundesstrommix 2019: 475 g/kWh

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 3 von 5
Umsetzungskosten:
Kosten für die Machbarkeitsstudie in Höhe von zirka 20.000 Euro
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator: 
Ja / nein (Erstellung oder nicht)
Senkung des bundesweiten Emissionsfaktors für Strom

A4 | Energetisches Quartierskonzept "Ehemalige Auferstehungskirche"

Beschreibung: Geothermie kann zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Wärmeversorgung in Kleinmachnow leisten (siehe IKK-Bericht: Potenzialanalyse, Kapitel 4.4.4). Im Zuge der Erstellung des Wärmeplans (Maßnahme A1) wird diese Option weiter geprüft werden. Eine gute Möglichkeit zur Nutzung von Geothermie wird im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherd Mitte“ mit den gemeindeeigenen Grundstücken ehemalige evangelische Auferstehungskirche, Feuerwehr / Bauhof und evangelische Kita, ggf. unter Einbeziehung der südlich angrenzenden Wohngebiete, gesehen. Im Rahmen eines energetischen Quartierskonzeptes, das durch die KfW gefördert wird (Programm 432), können diesbezügliche Untersuchungen angestellt werden. Neben energetischen Gebäudeuntersuchungen können Varianten mit Nahwärmelösungen mit erneuerbaren Energien, die auch benachbarte Wohngebiete mitversorgen können, untersucht werden. Zur Umsetzung des Quartierskonzeptes kann anschließend ein Sanierungsmanagement auch mit Unterstützung von Fördermitteln eingerichtet werden.

Nach erfolgreicher Umsetzung dieses Projektes kann es auf andere Gebiete übertragen werdenen


Zielgruppe: Bürger/-innen
Zielsetzung:
 Umstieg auf eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien

Handlungsschritte:
  1. Klärung der Gebietskulisse und Rahmenbedingungen für den
  2. Fördermittelantrag
  3. Antragstellung bei der KfW
  4. Nach Zuwendungsbescheid Beauftragung eines Ingenieurbüros
  5. Quartierskonzept erstellen
  6. Umsetzung des Konzeptes eventuell mit Sanierungsmanagement
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz)
  • Ingenieure/Ingenieurinnen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel:
    • KfW 432 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
    • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2023 | Umsetzungsart: einmalig
Laufzeit: 2 Jahre
Stand 1. Quartal 2023

Bei der Auswahl des zu beauftragenden Planungsbüros, hier: der TGAPlaners,
wurde auf die entsprechende Qualifikation (Kenntnisse im Aufbau
von Nahwärmenetzen) geachtet.

Einsparpotenziale:

Treibhausgase/Energie: indirekt
CO2-Einsparung bei Umsetzung des Projektes

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 4 von 5
Umsetzungskosten:
Kosten für das Quartierskonzept in Höhe von geschätzt 100.000 Euro, Kosten sind im Wesentlichen abhängig von der Größe des Quartiers, der Eigentümerstruktur und der Akteurs-Beteiligung
Einfluss auf Klimanpassung:
Nein
Erfolgsindikator: Fertiges energetisches Quartierskonzept, Umsetzung des Quartierskonzeptes