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Vollstreckung

Ist die Mahnung ohne Erfolg geblieben, werden offene Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Dazu zählt die Beitreibung von Forderungen der Gemeinde Kleinmachnow als auch die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen Dritter (z.B. Bußgelder, Rundfunkbeiträge, Forderungen der IHK, WAZV, Handwerkskammer, …).

Sollte die Zahlung der Forderung in einer Summe für Sie eine erhebliche Härte darstellen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Vollstreckungsbehörde zustellen (gern per Mail vollstreckung@kleinmachnow.de).

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Forderungsmanagement/Vollstreckungsdienstkraft

Fachbereich Finanzen | Beteiligungen | Liegenschaften