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Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke eines Landes. In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und in Karten (Liegenschaftskarte) werden die geometrische Lage, die baulichen Anlagen, die Art der Nutzung und die Größe beschrieben.

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

  • Online abrufbar
  • Anfrage bei der Katasterbehörde

Zuständige Stelle

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