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Hunde, Anmeldung

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.

Hunde ab 20 kg oder ab 40 cm Widerristhöhe müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden

Rechtsgrundlage

Formular(e)

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Zuständige Stelle

Steuern

Fachbereich Finanzen | Beteiligungen | Liegenschaften

Kontakt

Frau Flachsbart