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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und wird auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet. Die Höhe der Steuer bezieht sich nur auf das Steuerobjekt (Unternehmen).

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn erhoben. Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben einen Freibetrag i.H.v. 24.500 Euro, welcher vom Jahresgewinn abgezogen wird. Der Betrag der übrig bleibt, wird mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt. Diese multipliziert den Messbetrag mit ihrem festgesetzten Hebesatz. Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes ist laut Grundgesetz den Gemeinden vorbehalten und muss mindestens 200 Prozent betragen.

Sobald einmal ein Gewerbesteuerbetrag für ein Unternehmen festgelegt wurde, müssen im folgenden Wirtschaftsjahr Vorauszahlungen geleistet werden. Diese sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November zu zahlen.

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Zuständige Stelle

Steuern

Fachbereich Finanzen | Beteiligungen | Liegenschaften

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Frau Flachsbart