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Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Fundbüro

Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

Fundbüro im Rathaus

Oftmals gehen Dinge verloren, doch manchmal werden sie auch gefunden. Im Fundbüro können sie abgegeben werden. Gleichzeitig haben die Eigentümer/-innen verlorengegangener Gegenstände die Chance, sie dort wiederzufinden.

Fundsachen werden bis zu sechs Monate im Fundbüro verwahrt. Meldet bis dahin niemand berechtigte Besitzansprüche an, werden sie an gemeinnützige Vereine abgegeben oder entsorgt.

Fundbüro:

Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10 | 2. OG, Zimmer 2.11
Tel.: +49 33203 877-2111 | fundbuero@kleinmachnow.de

Sprechzeiten:

Dienstag 09:00 – 12:00 | 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr

Vom 2. bis 13. Mai 2024 ist das Fundbüro nicht besetzt.



Folgende Gegenstände wurden dem Fundbüro übergeben und warten noch auf ihre Besitzer/-innen:

(Fundstücke sind eindeutig zu identifizieren, bevor sie zurückgegeben werden.)

FahrräderSchlüssel

Schmuck und Uhren

Brillen

11 große Fahrräder
1 Kinderfahrrad

6 Autoschlüssel
1 Schlüssel + Anhänger
6 Schlüsselbunde

1 Armband
1 Uhr
1 Ohrring
1 Ring
1 Kette

4 Brillen

BekleidungTechnikDokumenteSonstiges

2 Kindermützen
1 Weste
1 Kinderjacke
1 Jacke
1 x Kinderhandschuhe

5 Handys

1 Schülerfahrkarte
1 Studierendenausweis
1 sonstiges Dokument

1 Sportbeutel inklusive Sportsachen
2 Kleinkinder-Rucksäcke

Die Abgabe gefundener Gegenstände ist auch im Bürgerbüro möglich:

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Wochentag
Uhrzeit
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 | 14:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 | 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr
1. Sonnabend im Monat: 10:00 – 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Fund- oder Verlustanzeige
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
    • Personalausweis
    • Zweitschlüssel
    • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine
  • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

Verfahrensablauf

Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

  • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
  • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
  • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
  • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

Bearbeitungsdauer

wenige Stunden bis 2 Tage

Fristen

  • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
  • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Rechtsbehelf

nicht anwendbar