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Feststellung einer Behinderung beantragen

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

Volltext

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflosigkeit
  • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL - Gehörlosigkeit
  • BL - Blindheit
  • TBL - Taubblindheit

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

- unterschriebene Einverständniserklärung für Sachverhaltsaufklärung

- Steueridentifikationsnummer und Einverständnis zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörde

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Verfahrensablauf

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Widerspruch zum Feststellungsbescheid  (nur schriftlich)

Sofern Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, kann unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) und Einhaltung der Frist ein Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann nur schriftlich erhoben werden und muss persönlich unterzeichnet sein. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid wird hingewiesen.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit dem für Sie zutreffenden Geschäftszeichen.

Nachzureichende Dokumente können an folgende E-Mail Adresse gesendet werden:  service@lasv.brandenburg.de , alternativ kann ebenfalls das Kontaktformular verwendet werden:  https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)

Bürgerbüros:

  • Standort Cottbus:

Lipezker Straße 45, Haus 6

03048 Cottbus

  • Standort Frankfurt (Oder):

Robert-Havemann-Str. 4

15236 Frankfurt (Oder)

  • Standort Potsdam:

Zeppelinstraße 48

14471 Potsdam

Erreichbarkeit Servicetelefon:

Tel.: 0355 2893-800

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt per E-Mail

service@lasv.brandenburg.de