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Brandschutz

Für den Brandschutz zuständig ist die Gemeinde Kleinmachnow (Träger/-in des Brandschutzes). Dem/der Träger-/in des Brandschutzes obliegt es, in regelmäßigen Abständen Brandschauen an besonders gefährdeten Objekten vorzunehmen.

Die Eigentümer/-innen und Besitzer/-innen von Gebäuden und Grundstücken sind verpflichtet, die Brandschau und die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen sowie von Hinweisschildern zur Gefahrenbekämpfung ohne Entschädigung zu dulden. Wer einen Brand bemerkt, hat diesen zu melden!

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Brandschutz/Gerätewart

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

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