Ausbildungsförderung Beratung
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
Bearbeitungsdauer
keine
Frist
keine
Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt