Inhalt

Ausbildungsförderung Beratung

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt