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Abmeldung von Hunden

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

Erforderliche Unterlagen

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Zentrales Finanzcontrolling, Haushalts- und Betriebswirtschaft

Fachbereich Finanzen | Beteiligungen | Liegenschaften

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

Kontakt