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Haushalt

Eine zentrale Rolle in der Kommunalpolitik nimmt der Erlass der Haushaltssatzung ein. Durch sie werden Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit, die Investitions- und die Finanzierungstätigkeit sowie weitere Regelungen festgesetzt. Die Haushaltssatzung bildet zusammen mit dem Haushaltsplan die wirtschaftliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kleinmachnow. 

Erarbeitet wird der Gemeindehaushalt von der Kleinmachnower Verwaltung. Für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs ist die Kämmerin zuständig. Der Bürgermeister stellt den Entwurf fest und leitet diesen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu. Das Budgetrecht – also das Recht, den Haushaltsplan festzulegen – steht kommunalverfassungsrechtlich der Gemeindevertretung zu.

Im Gegensatz zu anderen Satzungen ist die Haushaltssatzung eine Pflichtsatzung der Gemeinde, die regelmäßig einmal im Jahr zu erlassen ist. Änderungen der Haushaltssatzung und damit auch des Haushaltsplanes können nur durch eine Nachtragssatzung erfolgen. Form und Inhalt werden in den Paragrafen 65 und 66 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

Das grundsätzlich öffentliche Verfahren zum Erlass der Satzung ist in Paragraf 67 BbgKVerf festgelegt. An den entsprechenden Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen kann man daher als Zuschauer teilnehmen. Für den Haushaltsbeschluss finden die Sitzungen regelmäßig im letzten Quartal eines Jahres statt.


Angespannte Haushaltslage – Vorschläge der Verwaltung

Ein erheblicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zwingt die Gemeinde Kleinmachnow dazu, ihren Haushalt für das Jahr 2024 neu aufzustellen. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 muss die Gemeinde rund 28,8 Millionen Euro bereits geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zurückzahlen. Die für 2024 erwartete Einnahme von weiteren 12,5 Millionen Euro wird die Gemeinde nicht erhalten. Mindereinnahmen von insgesamt rund 41,3 Millionen Euro sind daher nun zu kompensieren.

Spätestens im Juni muss ein Nachtragshaushalt für dieses Jahr beschlossen werden. Bis dahin gilt eine Haushaltssperre, und die Gemeinde muss ihre Ausgaben vorerst auf ihre Pflichtaufgaben und die Erfüllung bereits geschlossener Verträge beschränken. Dank ausreichender Liquidität war die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde zwar zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, doch wurden alle geplanten Projekte und Ausgaben zunächst ausgesetzt und einer genaueren Prüfung unterzogen, um die Haushaltslage wieder zu festigen

Alle Haushaltspositionen wurden von der Verwaltung hinsichtlich möglicher Einsparungen aber auch möglicher Einnahmeerhöhungen geprüft. In einer Klausurtagung am 20. März 2024 legte Bürgermeister Michael Grubert der Gemeindevertretung daraus resultierende erste Vorschläge vor. Ziel ist es nun, im konstruktiven Austausch Lösungen zu finden und Beschlüsse vorzubereiten, mit denen die Haushaltssituation zukünftig wieder stabil zu gestalten ist.

In aller Kürze stellen wir hier die Vorschläge der Verwaltung vor. Tatsächlich beschlossen ist noch keine Maßnahme. Erste Weichen dazu werden durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.4.2024 gestellt. Endgültige Beschlüsse folgen in der Sitzung am 16.5.2024, in der auch der Nachtragshaushalt 2024 zur Abstimmung gestellt wird.

Wer tiefer in die Materie eintauchen möchte, findet eine ausführliche Erläuterung der aktuellen Lage und der Lösungsvorschläge in den eingefügten PDF-Dokumenten,

Interessierten stehen auch die Sitzungen der Gemeindevertretung sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum offen, um die Diskussionen zu verfolgen.



Vorschläge der Verwaltung zur Verbesserung der Haushaltssituation

Verbesserung der Einnahmen

  • Maßvolle Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes von 365 auf 415 v. H.:                       327.300 €
  • Verkauf dreier nicht genutzter Hammergrundstücke am Zehlendorfer Damm:       2.500.000 €

Einsparungen durch Haushaltssperre seit 27.2.2024

Das Volumen der bis zum 30.06.2024 erlassenen Haushaltssperre beträgt für den

  • Ergebnishaushalt (Sperrung laufender Verwaltungstätigkeit):                        6.074.704,57 €
  • Finanzhaushalt (Sperrung der investiven Maßnahmen):                                    7.801.600,00 €

Dadurch ist im Finanzhaushalt 2024 ein Liquiditätsabfluss in Höhe von 13.876.304,57 € gesperrt.

Geplante Bauvorhaben

  • Umbau der ehemaligen Auferstehungskirche zum Museum Das Bauvorhaben sollte zunächst ausgesetzt und erst nach einem erneuten Beschluss der Gemeindevertretung fortgesetzt werden. Bis dahin ruht das Vorhaben. Ein Beschluss zur Fortführung kann im jeweiligen Haushaltsjahr neu, jeweils abhängig von der Finanzlage, gefasst werden.
  • Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung – Es wird vorgeschlagen, die Bauphase B um ein Jahr zu verschieben und, wie ursprünglich vorgesehen, das Vorhaben erst im Jahr 2025 fortzusetzen. Dies würde den Haushalt im Jahr 2024 entlasten. Die Fortführung bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung.
  • Neubau Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow – Größe und Umfang des Bauvorhabens sollten nochmals grundlegend überprüft werden. Hier ist mit den federführenden Objektplanern eine Regelung dahingehend getroffen worden, dass zunächst mit allen Beteiligten ‑ insbesondere mit der Wehrführung ‑ ein neuer Entwicklungsprozess und eine erhebliche Kostenreduzierung besprochen wird. Die Kostenreduzierung wird sicherlich nur durch spürbare Verkleinerung des Bauvorhabens zu erreichen sein.
  • Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm – Das Vorhaben sollte aufgeschoben und erst dann weitergeführt werden, wenn zu beantragende Fördermittel in Aussicht stehen oder sich die Haushaltssituation verbessert hat.
  • Erweiterung Hort "Am Hochwald" – Die Verwaltung empfiehlt auf Grund der Daten der Schulentwicklungsplanung die Einstellung des Bauvorhabens.

Entwicklung im Bereich Krippen und Kindergärten

Auch die zahlenmäßige Entwicklung der Krippen- und Kindergartenkinder (0 bis 6 Jahre) wird in den nächsten Jahren rückläufig sein. Wurden 2017 in Kleinmachnow noch 123 Kinder geboren, waren es im vergangenen Jahr nur noch 75. Dies hat Auswirkung auf die vom KITA-Verbund zur Verfügung zu stellenden Plätze in den Krippen und Kindergärten. Die Anzahl der nicht belegten Plätze stieg im Jahr 2023 auf durchschnittlich 38 Plätze an.

Es ist aus Sicht der Verwaltung daher gemeinsam mit dem KITA-Verbund und dem Kita-Werksausschuss zu prüfen, ob im nächsten Jahr eine der kleineren Einrichtungen in der Gemeinde geschlossen werden kann. Im Diskussionsprozess sind hier die Kitas „Regenbogen“ und „Waldhäuschen“, in denen aktuell 27, beziehungsweise 33 Kinder betreut werden.

Schulentwicklungsplanung

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen ist rückläufig. Laut Prognose reicht die Zahl der neu einzuschulenden Kinder im Schuljahr 2024/25 erneut nur für sechs Züge, in den Folgejahren nur noch für fünf neue Klassenzüge. Dagegen steigt die Schülerzahl an der Maxim-Gorki-Gesamtschule (MGGS) seit Jahren und auch weiterhin. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Eine differenzierte Darstellung aller Zahlen und Lösungsvarianten zur Schulentwicklungsplanung finden Sie in folgendem PDF-Dokument:

Aus Sicht der Verwaltung gibt es drei Handlungsalternativen für die MGGS:

  1. Anbau – Erweiterungsbau nach einem bereits vorliegenden Konzept
  2. Campus – Zweigstelle im Gebäude der Grundschule Auf dem Seeberg inklusive Auslagerung der naturwissenschaftlichen Räume
  3. Ersatzneubau – Neubau anstelle der alten Sporthalle auf gleichem Grundriss, mit neuer Sporthalle und zusätzlicher Etage für Fachräume

Die Verwaltung schlägt vor, die Grundschule Auf dem Seeberg in einem mehrstufigen Prozess „auslaufen“ zu lassen und das Gebäude dann nach und nach als Zweigstelle für die Gesamtschule zu nutzen.

Es sei noch einmal betont: Es handelt sich hier um Vorschläge der Verwaltung und noch nicht um beschlossene Tatsachen!
Die Entscheidungen in allen Fällen liegt bei der Gemeindevertretung und ist dort im Vorfeld abzuwägen und zu diskutieren.



Ursprünglicher Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow für 2024

Die Haushaltssatzung 2024 wurde am 21.12.2023 von der Gemeindevertretung beschlossen. Sie wurde mit ihren Anlagen im Amtsblatt Nr. 01 vom 22.01.2024 öffentlich bekanntgemacht. Satzung und Haushaltsplan traten somit am 01.01.2024 in Kraft.



Statistische Informationen

(Stand 31.12.2022)

Einwohner: 20.341
Gemarkungsfläche: 1.191 ha
Schuldenstand: 0 Euro (0 Euro/Einwohner – Kreditverbindlichkeiten)


Steuersätze 2024

Realsteuerhebesätze

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 200 v.H
  • Grundsteuer B (Grundstücke): 365 v.H.
  • Gewerbesteuer: 320 v.H.

Hundesteuer (jährlich)

  • für einen Hund: 62,00 Euro
  • für den zweiten Hund: 80,00 Euro
  • für den dritten und jeden weiteren Hund: 92,00 Euro
  • für jeden gehaltenen gefährlichen Hund: 615,00 Euro

Zweitwohnsteuer:

10 v.H. des jährlichen Mietaufwandes



Erträge der Gemeinde Kleinmachnow 2024


in Euro

Euro/ Einw.

Gesamterträge 2024

57.537.200

2.829

Wesentliche Erträge der Gemeinde im Jahr 2024

 

 

Gewerbesteuer

27.200.000

1.337

Gemeindeanteile an der Einkommensteuer vom Land

17.704.200

870

Grundsteuer B

2.390.000

117

Familienleistungsausgleich vom Land

2.156.000

106

Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer vom Land

1.332.300

65

Zinseinnahmen festgelegter Kassenbestände

985.000

48

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand

797.500

39

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

713.500

30

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen

664.900

33

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

627.900

31

Konzessionsabgaben

529.000

26

Schullastenausgleich

520.000

26

Zuweisungen für übertragene Aufgaben

471.100

23

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Mieten/Pachten)

390.800

19

Verwaltungsgebühren

302.300

15

Erstattung Schulkostenbeiträge von Gemeinden/ Gemeindeverbänden

300.000

15

Allgemeine Schlüsselzuweisung vom Land (Mehrbelastungausgleich grundfunktionale Schwerpunkte)

100.000

5

Personalkostenzuschüsse Jugendhaus „CARAT“

99.500

5

Hundesteuer

91.000

4

Buß- und Verwarngelder

75.000

4

 

 

 

Gesamtaufwendungen 2024

60.962.000

2.997

Zu zahlende Umlagen nach rechtlichen Vorschriften

 

 

Kreisumlage

19.329.600

950

Finanzausgleichsumlage §17a BbgFAG

3.043.800

150

Gewerbesteuerumlage

2.975.000

146


Finanzierungsbedarf für die laufenden Aufgaben der Gemeinde Kleinmachnow 2024

 

in Euro

Euro/Einw.

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

9.132.700

449

Innere Verwaltung

6.281.200

309

Schulträgeraufgaben

4.126.160

203

Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV

3.368.400

166

Sicherheit und Ordnung

2.264.340

111

Natur- und Landschaftspflege

1.763.300

87

Kultur und Wissenschaft

1.506.400

74

Räumliche Planung und Entwicklung

645.400

32

Bauen und Wohnen

620.400

30

Sportförderung

500.900

25

Umweltschutz

441.900

22

Soziale Hilfen

299.500

15

Wirtschaft und Tourismus

234.600

12


Neue und weitergeführte wesentliche Bauinvestitionen im Jahr 2024

(Die blau hinterlegten Drucksachen (DS)-Nummern führen Sie, sofern diese bereits vorliegen, direkt zu den Beschlussvorlagen für die Gemeindevertretung)

  • Herstellung „Grünes Klassenzimmer“ mit Sonnensegel und Calisthenics-Anlage MGGS 2024 (DS 063/23)
  • Neubau Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow Am Bannwald 1, 1A (DS 118/23)
  • Ersatzanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 2023
  • Anschaffung von Ausstattung für KatS-Leuchttürme 2024
  • Errichtung von 3 Sirenenanlagen 2024
  • Umbau ehemalige Auferstehungskirche Jägerstieg 2 zu einem Museum 2024 (DS 064/23)
  • Herstellung Freianlage Zehlendorfer Damm 200
  • Altes Dorf, Neugestaltung Freifläche ehemaliger Gutshof, (DS 090/18)
  • Ersatzneubau Hort Am Hochwald in Modulbauweise 2022 (DS 004/22, 068/22)
  • Erneuerung Flutlichtanlage Sportplatz MGGS 2024
  • Ausstattung neues Lehrerzimmer Maxim-Gorki-Gesamtschule 2024
  • Errichtung Photovoltaikanlage Jugendhaus CARAT 2024 (DS 065/23)
  • Einlage Kapitalrücklage gewog mbH 2021 (DS 067/21)
  • Sommerfeldsiedlung Bauphase A und B – Straßenausbau (DS 153/20, DS 082/23, DS 066/20/1, DS 067/20/1)
  • Umgestaltung Verkehrsanlagen nach IVK Kleinmachnow-HSP 5 „Weinbergviertel“ 2022 (Am Weinberg, BA 1A), (DS 090/21)
  • Herstellung 3 Mobilstationen Albert-Einstein-Ring, Rathausmarkt, Adam-Kuckhoff-Platz (DS 073/23)
  • Integriertes Verkehrskonzept Kleinmachnow (IVK), linienbezogener Handlungsschwerpunkt Zehlendorfer Damm (Radverkehrsführung) (DS 119/23)
  • Herstellung weiterer barrierefreier Bushaltestellen (DS 087/18)

Hinweis: In unserem Bürgerinformationsportal „Session Net“ (Sitzungskalender) finden Sie nicht nur den vollständigen Haushalt des laufenden Jahres, sondern ebenfalls die Haushalte der vergangenen Jahre. Dazu gehen Sie bitte auf "Recherche" und geben das Stichwort "Haushalt" ein.