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Winterdienst auf Gehwegen

Der Winter gibt in diesem Jahr ein frühes Gastspiel, mit dem viele Menschen nicht gerechnet haben. Wir erinnern daher daran, dass Hauseigentümer/-innen zur Schneeräumung auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken verpflichtet sind.

Winterwartung durch die Gemeinde, beziehungsweise den Zweckverband Bauhof TKS, findet generell nur in den Straßen der Kategorie I des Straßenverzeichnisses (siehe Straßenreinigungssatzung rechts) statt und erfolgt – sofern erforderlich – bis 7 Uhr morgens. In Straßen der Kategorie II findet keine Winterwartung statt.

Bitte beachten Sie die in verschiedenen Kleinmachnower Straßen angeordneten zeitweiligen Haltverbote in Verbindung mit dem Zusatzschild „Winterdienst". Sie ermöglichen bei entsprechender Wetterlage die Schneeräumung auch in engen oder stark befahrenen Straßen. Sobald sie zur Straße gedreht sind, treten sie umgehend in Kraft und müssen daher sofort beachtet werden.

Der Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert die Einhaltung der Halt- und Parkverbote. In letzter Konsequenz ist notfalls auch ein kostenpflichtiges Umsetzen der Fahrzeuge möglich. Bei Wetterbesserung werden die Verkehrszeichen wieder von der Straße weggedreht oder abgedeckt, um ihre Regelungswirkung bis zum nächsten vorhergesagten Schneefall auszusetzen.