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Datum: 22.05.2025
Die Fütterung von Wildschweinen ist verboten gem. § 6 Abs. 4 Ortsrecht. Und zwar aus gutem Grund: Durch Fütterung werden die Tiere an den Menschen gewöhnt, man spricht auch von Domestizierung. Der menschliche Geruch wird von den Schweinen mit leckerem Essen anstelle von Angst vor Jagd verbunden. ... Mehr