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Straßenbau Sommerfeldsiedlung startet

Die ersten Zeichen sind nun sichtbar und zeigen, dass es ernst wird mit den Straßenbaumaßnahmen in der Sommerfeldsiedlung. In der Straße An der Stammbahn gilt bereits von der Karl-Marx-Straße aus eine Einbahnstraßenregelung, und der Parkplatz am Adam-Kuckhoff-Platz wurde zum Teil abgesperrt.

Seit den Bürgerdialogveranstaltungen 2017/18 haben die Gemeindeverwaltung und die Beauftragten externer Büros die Planungen zu den Straßenbaumaßnahmen in der Sommerfeldsiedlung weiter konkretisiert. Alle Verkehrsflächen wurden einer der Hauptbauphase A und B zugeordnet. Begonnen wird nun mit Bauphase A. Dazu wurden im vergangenen Jahr alle betroffenen Anwohner/-innen angeschrieben, um die individuellen Wünsche zu Grundstückszufahrten und -zuwegungen abzustimmen. Die dabei gewonnenen Informationen sind – soweit möglich – in den Ausführungsunterlagen berücksichtigt.

Straßenbau Sommerfeldsiedlung – Bauphase A im Detail

In der Bauphase A werden folgende Straßenzüge erneuert:

  • An der Stammbahn (vom Friedhof bis zur Karl-Marx-Straße),
  • Kuckuckswald,
  • Brodberg,
  • Im Dickicht,
  • Pilzwald,
  • Johannistisch,
  • Steinweg Nord (nördlicher Teilabschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Friedhofszufahrt).

Die Bauphase A wird sich bis Ende 2025 erstrecken – Gegenwärtig ist folgende Aufteilung vorgesehen:

  • An der Stammbahn (fünf Teilabschnitte bis November 2024),
  • Kuckuckswald (zwei Teilabschnitte von Mai bis Dezember 2023),
  • Brodberg (zwei Teilabschnitte von April 2024 bis Januar 2025),
  • Im Dickicht (zwei Teilabschnitte von April 2024 bis Januar 2025),
  • Pilzwald (zwei Teilabschnitte von Februar bis November 2025),
  • Johannistisch (zwei Teilabschnitte von Februar bis November 2025),
  • Steinweg (ein Teilabschnitt, 1. Quartal 2024).

Die Firma STRABAG ist beauftragt, folgende Arbeiten auszuführen:

  • Ersatz der maroden Betonfahrbahnen durch aufgehellte Asphaltdecken,
  • Abgrenzung der Fahrbahnen von den Seitenräumen durch Granitbordeinfassungen,
  • Schaffung ausreichend dimensionierter Regenentwässerungsanlagen,
  • Erneuerung der Beleuchtungsanlagen durch energieeffiziente LED-Technik,
  • Schaffung einseitiger Gehwegangebote mit großformatigen Plattenbelägen und wassergebunden Randstreifen,
  • Herstellung einseitiger Stellplatzangebote mit wasserdurchlässigen Belägen in den schmalen Nord-Süd-Straßenverbindungen,
  • Ausbildung vereinheitlichter Grundstückszufahrten und –zugänge entsprechend Anliegerabstimmung.

Welche Kosten kommen auf Grundstückseigentümer zu?

Nach gegenwärtiger Rechtslage werden für den Ausbau kommunaler Straßen gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) keine Straßenbaubeiträge mehr von den Anliegern erhoben. Davon unberührt ist der Ersatz der Mehrkosten, die für Herstellung, Erneuerung oder Veränderung individueller Grundstückszufahrten und -zugänge entstehen und über ohnehin anfallende Aufwendungen in den Seitenräumen hinausgehen. Diese Kosten sind weiterhin zu 100 Prozent von den jeweiligen Eigentümern zu tragen. Eine Erstattung von Kosten für bereits bestehende Grundstückszufahrten und -zugänge, die im Rahmen der grundhaften Erneuerung zurückgebaut werden, ist satzungsgemäß nicht vorgesehen.

Straßensperrungen – Umsicht und gegenseitige Verständigung

Voraussichtlich bis Ende Juli wird zunächst eine Verbindung für die Ableitung des Regenwassers zum Düppelteich geschaffen. Im Anschluss daran wird abschnittsweise die Fahrbahn der Straße An der Stammbahn für den Einbau eines Regenwasserkanals aufgebrochen und wieder provisorisch geschlossen. Diese Arbeiten sollen weitestgehend unter halbseitiger Sperrung erfolgen.

Für die Straße An der Stammbahn wurde dazu eine Einbahnregelung von der Karl-Marx-Straße in Richtung Friedhof ausgewiesen. Für punktuell unvermeidbare Vollsperrungen müssen zur kleinräumigen Umleitung der Anliegerverkehre die Straßenverbindungen zum Straßenzug Wendemarken genutzt werden.

Da der entstehende Bauschutt vor dem Abtransport auf Schadstoffe untersucht werden muss, ist eine vorübergehende Lagerstätte erforderlich. Diese musste mangels Alternativen auf dem Parkplatz am Adam-Kuckhoff-Platz eingerichtet werden. Dieser ist daher zum Teil durch Bauzäune abgesperrt.

Nach Einbau der Regenentwässerungseinrichtungen werden schrittweise die Verkehrsflächen erneuert. Zur Minimierung der Beeinträchtigungen für die betroffene Anwohnerschaft werden die jeweiligen Straßenzüge abschnittsweise realisiert. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich mit Ihren Nachbarn solidarisch zu zeigen und Ihre eigenen Fahrzeuge möglichst auf dem eigenen Grundstück zu parken. Sie schaffen damit Ausweichmöglichkeiten für die von baulichen Aktivitäten unmittelbar betroffenen Anliegerinnen und Anlieger, die ihre Fahrzeuge währenddessen außerhalb des Baufeldes abstellen müssen.

An der Stammbahn: Kein Parken auf Grünstreifen

Auch wenn das für die Anwohner/-innen sicherlich ein paar Unbequemlichkeiten mit sich bringt, bleibt das Parken auf den Grünstreifen in der Straße An der Stammbahn auch weiterhin verboten. An die Verwaltung wurde der Wunsch herangetragen, hier ebenso zu verfahren wie am Zehlendorfer Damm. Dort wurde während des Neubaus der Rammrath-Brücke das Parken im Straßenbegleitgrün vorübergehend gestattet. Die Lage dort ist jedoch nicht vergleichbar mit der der aktuellen Parksituation in der Straße An der Stammbahn im Zuge der dort anstehenden Baumaßnahmen.

Während die Regelung am Zehlendorfer Damm eine Umleitungsstrecke auf einer ohnehin stark frequentierten Landesstraße außerhalb des eigentlichen Baubereiches betraf, sind die Zufahrten entlang An der Stammbahn Bestandteil des Baufeldes der jetzt schrittweise anlaufenden Arbeiten.

Eine grundsätzliche Entlastung der Parkplatzsituation wäre von der angeregten Freigabe des Parkens auf den Grundstückszufahrten im Straßenbegleitgrün nicht zu erwarten: Die Parkmöglichkeit käme allein den Grundstückseigentümern der jeweils betroffenen Zufahrt zugute, die gemäß erteilter Baugenehmigungen ohnehin gehalten sind, ihre Fahrzeuge auf dem privaten Grundstück und nicht im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Für verdrängte Fahrzeugbesitzer/-innen anderer Grundstücke erschließen sich daraus keine Ausweichpotentiale, da diese dann eine für sie fremde Zufahrt mit ihrem Fahrzeug blockieren würden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Sonderlösung deshalb nicht sinnvoll. Sollte tatsächlich kein Stellplatz für das Abstellen des eigenen Autos auf einem konkreten Grundstück vorhanden und keine andere zumutbare Alternative verfügbar sein, so sieht die gemeindliche Satzung zu Grünflächenüberfahrten (Bauen und Wohnen) in Einzelfällen die Möglichkeit einer befristeten Sondernutzungserlaubnis vor.

Diese wäre dann kostenpflichtig und müsste beim Ordnungsamt beantragt werden.

Informationen über konkret anstehende Änderungen

Das bauausführende Unternehmen STRABAG wird entsprechend des Baufortschritts die dann jeweils direkt betroffenen Anlieger mittels Postwurfsendungen detailliert über konkret anstehende Einschränkungen  informieren. Mögliche Terminverschiebungen werden ebenfalls auf diese Weise kommuniziert. Nach den gegenwärtigen Planungen ist vorgesehen, im Anschluss an die aktuelle Bauphase die Erneuerung der Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung ab 2026 mit Bauphase B in den noch ausstehenden Straßen zu komplettieren.


Wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen und möglichst störungsarmen Verlauf der Arbeiten.