Inhalt
  • Formular: Bundesagentur für Arbeit: Änderungen online mitteilen (bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Mitteilung an Ihr örtlich zuständiges Jobcenter)
  • Onlineverfahren möglich: ja, in Jobcentern der Agentur für Arbeit
  • Schriftform erforderlich: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Wenn Sie in nachfolgenden Landkreisen wohnen und SGB II-Leistungen beziehen, dann ist das Verfahren gegebenenfalls abweichend: