- Formular: Bundesagentur für Arbeit: Änderungen online mitteilen (bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Mitteilung an Ihr örtlich zuständiges Jobcenter)
- Onlineverfahren möglich: ja, in Jobcentern der Agentur für Arbeit
- Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn Sie in nachfolgenden Landkreisen wohnen und SGB II-Leistungen beziehen, dann ist das Verfahren gegebenenfalls abweichend: