
Broschüre „Volksgesetzgebung im Land Brandenburg“
Um dem zunehmende Interesse der Brandenburgischen Bürger/innen an der Nutzung politischer Gestaltungsmöglichkeiten wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheidungen, gerecht zu werden, wurde eine Broschüre des Innenministeriums in überarbeiteter Form neu aufgelegt. Interessierte erhalten sie demnächst kostenlos u.a. im Bürgerbüro im Rathaus Kleinmachnow.
Die Broschüre „Volksgesetzgebung im Land Brandenburg“ im handlichen Taschenformat wurde für die Neuauflage an die gesetzlichen Bestimmungen der vergangenen Jahre angepasst und um die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erweitert. Sie erläutert die Grundzüge des dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens und soll den Bürger/innen die Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer politischen Mitwirkungsrechte aufzeigen und erleichtern.

Unterstützung von Volksbegehren
Volksbegehren können durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
In Kleinmachnow zur Unterschrift berechtigt sind alle stimmberechtigten Bürger und Bürgerinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und in Kleinmachnow ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.
Amtliche Eintragungsstelle
Bürgerbüro im Rathaus Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag | 08:00 – 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 19:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 15:00 Uhr |
1. Sonnabend im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
Bei der Beantragung ist der Titel des Volksbegehrens zu nennen sowie zwingend das Geburtsdatum anzugeben.
Aktuell laufende Volksbegehren: