Bürgerhaushalt Kleinmachnow

Bürgerhaushalt 2018 – Ergebnisse
Am 16. November 2017 hatte die Kleinmachnower Gemeindevertretung über die elf Vorschläge zu entscheiden, die bei der Abstimmung über den Bürgerhaushalt die meisten Stimmen erhalten hatten.
Zuvor wurden in den jeweils zuständigen Fachbereichen der Verwaltung nach gründlicher Prüfung und Abwägung Stellungnahmen zu jedem Vorschlag erarbeitet. Nicht alle Vorschläge wurden dabei als realisierbar eingeschätzt. Um sie einer Umsetzung näher zu bringen gab es in den Beratungen der Gremien daher zu einigen Top-10-Vorschlägen Änderungsvorschläge, die in die Beschlussvorlagen einzuarbeiten waren.
Beschlusstexte und Originalvorschläge unterscheiden sich daher in einigen Fällen erheblich und können auch die Empfehlung beinhalten, einen Vorschlag nicht umzusetzen. Ein positives Votum der Gemeindevertretung ist daher nicht gleichbedeutend damit, dass ein Vorschlag tatsächlich im ursprünglichen Sinn verwirklicht wird.
⇰ Bürgerhaushalt - Was ist das?
⇰ Rechenschaftsbericht
Die vom Vorschlagstext abweichenden Beschlusstexte werden ggf. im Folgenden aufgeführt. Klicken Sie auf den Vorschlag, um alle Informationen zu erhalten. Das Abstimmungsergebnis bezieht sich in jedem Fall auf diesen blau unterlegten Text.
Platz 01 - Grünfläche Rathaus (Nr. 84) - 322 Stimmen
Platz 01 | Grünfläche Rathaus - - - - - - Nr. 84 - - - - - 322 Stimmen |
Originalvorschlag: | Nutzung der Grünfläche zwischen Rathaus Rückseite und Eingang Grundschule Auf dem Seeberg - zur Hälfte als eingegitterter Fußballplatz - sowie zur anderen Hälfte als Bewegungsparcours für alle Generationen. Somit könnte ein neuer sozialer Treffpunkt gestaltet werden. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 322 Stimmen auf Platz 1 gewählten Vorschlag Nr. 84 „Grünfläche Rathaus“ wird wie folgt weiterverfahren:
Weil der Vorschlag „Nutzung der Grünfläche zwischen Rathaus Rückseite und Eingang Grundschule Auf dem Seeberg – zur Hälfte als ein-gegitterter Fußballplatz – sowie zur anderen Hälfte als Bewegungsparcours für alle Generationen“ nicht direkt realisiert werden kann, wird der Bürgermeister beauftragt, Folgendes zu prüfen:
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Abstimmung GV 16.11.2017 | Mehrheitlich beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Bearbeitung zu Punkt 1 abgeschlossen, zu Punkt 2 offen |
Erläuterungen: | Zu 1) Keine Nutzung vorgesehen Das Vorhaben erscheint nicht realisierbar ohne erhebliche Probleme aufzuwerfen und sollte nicht weiterverfolgt werden.
Die angesprochene begrünte Freifläche am Rathaus oberhalb der zurzeit leer stehenden Gewerbeeinheit ist ca. 800 m2 groß. Unmittelbar westlich grenzen die Büros des Rathauses und der Bürgersaal an. Nördlich befinden sich die von der gewog mit einem Zuschuss der Gemeinde errichteten "altengerechten und behindertenfreundlichen Mietwohnungen Adolf-Grimme-Ring".
Östlich, jenseits Adolf-Grimme-Ring, an der Straße Arnold-Schönberg-Ring befindet sich ein Wohngebiet, das zwar optisch durch einen baumbestandenen Grünstreifen / Wald vom Bereich des Rathausmarktes getrennt ist. Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebietes bekunden jedoch regelmäßig ihren Unmut über Lärm von Jugendlichen, die sich im Bereich des Rathausmarktes und des Grünstreifens aufhalten.
Eine Nutzung der begrünten Freifläche als Fußballplatz / Bewegungsparcours für alle Generationen könnte daher zu Beeinträchtigungen der umgebenden Wohnbebauung und damit zu zusätzlichen Konflikten führen. Die gewünschte Nutzung insbesondere als Fußballplatz hätte auch Beeinträchtigungen der Büronutzung (Verwaltungsarbeit im Rathaus) sowie der kulturellen, politischen u.a. Veranstaltungen im Bürgersaal und im benachbarten Innenhof zur Folge.
Auch ein Ballfangzaun würde nicht verhindern, dass Bälle auf den Rathausmarkt heraus-/herabfallen und damit sowie durch Überklettern des Geländers/des Ballfangzaunes zu Gefahrensituationen und zu Beeinträchtigungen in der Nutzung des Rathausmarkte und der dortigen Stellplatzflächen führen. Als Vorsorge wäre der Fußballplatz z. B. als „Käfig" mit Netzüberdachung auszubauen.
Zu 2) Siehe Platz 08 |
Kosten: | Siehe Platz 08 |
Platz 02 - Busverbindungen (Nr. 55) - 266 Stimmen
Platz 02 | Busverbindungen - - - - - - Nr. 55 - - - - - - 266 Stimmen |
Originalvorschlag: | Zuschuss für TKS-Netz erhöhen für bessere Busverbindungen: Kürzere Takte für die Busse zu S- und U-Bahn in Zehlendorf und Teltow vor allem in den Hauptverkehrszeiten, sowie ein regelmäßig verkehrender Bus 628 (statt Rufbus) oder eine neue Linie, die den Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße/ Schleusenweg/ Märkische Heide/ Steinweg abdeckt. |
Beschlussvorschlag: | Der Vorschlag "Zuschuss für TKS-Netz erhöhen für bessere Busverbindungen: Kürzere Takte für die Busse zu S- und U-Bahn in Zehlendorf und Teltow vor allem in den Hauptverkehrszeiten, sowie ein regelmäßig verkehrender Bus 628 (statt Rufbus) oder eine neue Linie, die den Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße/ Schleusenweg/ Märkische Heide/ Steinweg abdeckt" wird folgendermaßen aufgegriffen:
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Abstimmung GV 16.11.2017 | Einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Bearbeitung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Die Taktfrequenz zum Erreichen einer Station der S 1 wurde erhöht und eine Verlängerung des 30-Minuten-Taktes auf der Linie 623 bis Mitternacht freitags und samstagabends vorgenommen.
Die Linie 629 verkehrt neu zwischen den Haltestellen Kleinmachnow, Schleusenweg und Kleinmachnow, OdF-Platz über Schleusenweg, Rudolf-Breitscheid-Straße und Ernst-Thälmann-Straße, und es wurde eine neue Haltestelle in der Ernst-Thälmann- Straße zwischen Steinweg und Hohe Kiefer eingerichtet. Zusätzlich wurde auf der Linie 622 am Zehlendorfer Damm in Höhe der alten Dorfkirche die neue Haltestelle „Altes Dorf“ in Betrieb genommen. |
Entstandene Kosten: | Keine |
Platz 03 - S- und RE-Bahnanschluss (Nr. 60) - 239 Stimmen
Platz 02 | S-RE Bahnanschluss - - - - - - Nr. 60 - - - - - - 239 Stimmen |
Originalvorschlag: | S- +RE-Bahn-Anschluss muss mit allen Mitteln unterstützt und vorangetrieben werden. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 246 Stimmen auf Platz 3 gewählten Vorschlag Nr. 60 „S-/RE-Bahn-Anschluss “ wird wie folgt weiterverfahren:
Der Antrag "S- + RE-Bahn-Anschluss muss mit allen Mitteln unterstützt und vorangetrieben werden" wird unterstützt. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Bearbeitung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Am 17.5.2018 beschloss die Gemeindevertretung die DS 026/18/1 „Stammbahn reaktivieren. Mobilität verbessern. Klima schützen.” Die Gemeindevertretung
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Kosten: | keine |
Platz 04 - Kompostplatz (Nr. 36) - 222 Stimmen
Platz 04 | Kompostplatz - - - - - - Nr. 36 - - - - - - 222 Stimmen |
Originalvorschlag: | Einen öffentlichen Kompostplatz für alle Grünabfälle anlegen, der kostenfrei nutzbar ist. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 222 Stimmen auf Platz 4 gewählten Vorschlag Nr. 36 „Kompostplatz“ wird wie folgt weiterverfahren:
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Abstimmung GV 16.11.2017 | mehrheitlich beschlossen |
Bearbeitungstand November 2018: |
Bearbeitung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Die Überlegung, innerhalb des Gemeindegebietes einen kostenfrei nutzbaren Kompostplatz anzulegen, wird aus folgenden Gründen nicht weiterverfolgt:
Voraussetzung für die Anlage eines öffentlichen Kompostplatzes im Gemeindegebiet ist ein verfügbarer und geeigneter Standort. Nach den bisherigen städtebaulichen Zielen, die in der gemeindlichen Bauleitplanung zusammengefasst sind, ist eine solche Fläche derzeit nicht vorgesehen.
Für die Auswahl eines Standortes sind Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich, die wegen einzuhaltender Umweltauflagen und im Hinblick auf das relativ stark verdichtete Gemeindegebiet sowie bestehende Schutzgebiete (Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) nur in engen Grenzen erreichbar sein werden.
Eine kostenfreie Abgabemöglichkeit ist problematisch, da der Kreis der dann Interessierten deutlich über die Einwohnerschaft der Gemeinde hinausgehen dürfte. Die daraus folgenden hohen Kosten beim Betrieb des Kompostplatzes würden den Gemeindehaushalt belasten.
Eine kostenpflichtige Abgabemöglichkeit in Trägerschaft der Gemeinde führt dazu, dass die Gemeinde Umsatzsteuer abzuführen hätte, was Auswirkungen auf einen wirtschaftlichen Betrieb hat.
Auf der Homepage der APM - Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH wird alternativ auf bereits bestehende Grünabfallsammel-steilen hingewiesen, für die Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf auf das Angebot der Teltower Baustoffrecycling T.B.R. GmbH in Ruhlsdorf. |
Kosten: | keine |
Platz 05 - Leinenpflicht (Nr. 12) - 214 Stimmen
Platz 05 | Leinenpflicht - - - - - - Nr. 12 - - - - - - 214 Stimmen |
Originalvorschlag: | Leinenpflicht für Hunde in Kleinmachnow durchsetzen. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 214 Stimmen auf Platz 5 gewählten Vorschlag Nr. 12 „Leinenpflicht“ wird wie folgt weiterverfahren:
Die Einführung einer Leinenpflicht für Hunde in Kleinmachnow ist grundsätzlich durch Beschluss in der Gemeindevertretung möglich. Der Bürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss Umwelt, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten jährlich über die Anzahl der Hunde und der Hundebisse zu informieren, damit die Gemeindevertretung das weitere Vorgehen entscheiden kann. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | mehrheitlich beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Jährliche Evaluierung erfolgt (s.u.) |
Erläuterungen: | Bisher ist kein weiter Handlungsbedarf im Sinne des Beschlusses zu diesem Punkt des Bürgerhaushaltes zu sehen.
Eine eventuelle Leinenpflicht zusätzlich zu den Regelungen der Hundehalterverordnung soll in Abhängigkeit von Bissvorfällen erfolgen. Die Bissstatistik weist folgendes aus:
2017: insgesamt vier Bisse, davon zwei Hund/Mensch
2018: bisher vier Bisse, alle Hund/Hund, davon zwei im Bereich eines Waldes (Leinenpflicht) |
Platz 06 - Lärmschutz (Nr. 50) - 196 Stimmen
Platz 06 | Lärmschutz - - - - - - Nr. 50 - - - - - - 196 Stimmen |
Originalvorschlag: | Lärmschutz von der 115. Bei Westwind hat man selbst am Arnold-Schönberg-Ring das Gefühl, die Avus läuft am Rathausmarkt entlang. Hier muss sicherlich für gesamt Kleinmachnow etwas getan werden. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 196 Stimmen auf Platz 6 gewählten Vorschlag Nr. 50 „Lärmschutz“ wird wie folgt weiterverfahren:
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden 3. Stufe der Lärmschutzaktionsplanung Handlungsspielräume mit dem Ziel der Verbesserung auszuloten und das Land Brandenburg/Landesbetrieb Straßenwesen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen aufzufordern. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Endgültige Bearbeitung offen |
Erläuterungen: | Keine direkte Zuständigkeit der Gemeinde! Hinweise: Bauliche Veränderungen an der bestehenden Lärmschutzwand sind nicht möglich. Entscheidungen über eine Erhöhung bzw. einen Neubau trifft das Land Brandenburg, das ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten und durchzuführen hätte. Nach aktuellem Kenntnisstand wäre die Erhöhung auf Grund der geltenden Grenzwerte nicht erforderlich. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. Kosten für gewünschte bauliche Maßnahmen wären deshalb nicht vom Land (bzw. vom Bund), sondern von der Gemeinde Kleinmachnow zu tragen.
Ein Tempolimit (unter 100 km/h) ist ebenfalls keine Angelegenheit der Gemeinde, sondern des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Stolpe (LS).
Eine Temporeduzierung auf 100/80km/h (Tag/Nacht) im Bereich Kleinmachnow wurde beim Landesbetrieb beantragt, doch abschlägig beschieden. Derzeit befinden wir uns im Widerspruchsverfahren. |
Kosten: | z. Zt. keine Angaben möglich |
Umsetzbarkeit: | Grundsätzlich möglich, Zeitpunkt offen |
Platz 07 - Parkverbot Hauptverkehrsstraßen (Nr. 16) - 171 Stimmen
Platz 07 | Parkverbot Hauptverkehrsstraßen - - - Nr. 16 - - - 171 Stimmen |
Originalvorschlag: | Aus Sicht der Umweltbelastung sollte der Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow staufrei sein. Daher Parkverbot einführen an den Hauptverkehrsstraßen von Kleinmachnow: Ernst-Thälmann-Straße, Thomas-Müntzer-Damm {ständig Stau), Zehlendorfer Damm oder Karl-Marx-Straße (schlechte Sicht) |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 171 Stimmen auf Platz 7 gewählten Vorschlag Nr. 16 „Parkverbot Hauptverkehrsstraßen“ wird wie folgt weiterverfahren:
Die Realisierung wird 2018 angestrebt. Für 2018 sind für die entsprechende Beschilderung und deren Aufstellung 10.000,00 € vorgesehen. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | mehrheitlich beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Umsetzung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Es wurde auf dem Zehlendorfer Damm an mehreren Stellen ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet und an der Förster-Funke-Allee wurde ein bestehendes Haltverbot streckenmäßig verlängert. |
Entstandene Kosten: |
Kauf/Aufstellung Schilder Förster-Funke-Allee: ca. 300 €. |
Platz 08 - Abenteuerspielplätze (Nr. 92) - 168 Stimmen
Platz 08 | Abenteuerspielplätze - - - - - - Nr. 92 - - - - - - 168 Stimmen |
Originalvorschlag: | Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser, Tischtennisplatten, Basketballkörbe. Kletterelemente etc.). |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 168 Stimmen auf Platz 8 gewählten Vorschlag Nr. 92 „Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung" wird wie folgt weiterverfahren:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Errichtung von ein oder zwei Abenteuerspielplätzen in Kleinmachnow vorzubereiten. Das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK) ist fortzuentwickeln. Die sich daraus ergebenden Vorzugsstandorte sind mit der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit weiterzuentwickeln. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Umsetzung noch nicht erfolgt |
Erläuterungen: | Eine Untersuchung zu Flächen für Bolzplätze und (Abenteuer-) Spielplätze im Gemeindegebiet liegt mit dem Maßnahmenplan „KIK_Kinderspiel in Kleinmachnow“ bereits vor. Das KIK wurde im Auftrag der Gemeinde vom Büro sinai-Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH (Berlin) erarbeitet, stammt allerdings aus dem Jahr 2006.
Aufgrund der seither weitergegangenen, insbesondere baulichen Entwicklung der Gemeinde bietet es für eine Entscheidung keine Grundlage mehr. Die Verwaltung hat deshalb fünf Landschaftsplanungsbüros – darunter auch die damaligen Verfasser – ange schrieben und um ein Angebot zur Fortschreibung des KIK gebeten. Trotz Nachfragen haben drei Büros die Abgabe eines Angebotes aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen und fehlenden Kapazitäten abgelehnt.
Inzwischen liegen aber immerhin Angebote von zwei Büros vor (Angebot A 12.160 €, Angebot B 21.750 €), das wirtschaftlichste Angebot, in diesem Fall das Angebot A, wird beauftragt, Ergebnisse sollen nach derzeitigem Stand bis Ende Februar 2019 vorliegen. Sie können dann den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorgestellt werden. |
Voraussichtliche Kosten: | 150.000 bis 200.000 €
20.000 € Planungskosten (für Standortuntersuchungen und erste Planungsüberlegungen) im Haushaltsplanentwurf 2018 vorgesehen. |
Umsetzung: | Gewünscht, Zeitpunkt noch offen |
Formale | ggf. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich (in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort) Baugenehmigung notwendig, Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss der Gemeindevertretung notwendig. |
Platz 09 - Kita-Gebühren (Nr. 88) - 158 Stimmen
Platz 09 | Kita-Gebühren - - - - - - Nr. 88 - - - - - - 158 Stimmen |
Originalvorschlag: | KITA-Gebühren reduzieren oder sogar abschaffen. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 158 Stimmen auf Platz 9 gewählten Vorschlag Nr. 88 „KITA-Gebühren reduzieren oder sogar abschaffen“ wird wie folgt weiterverfahren:
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Abstimmung GV 16.11.2017 | einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Umsetzung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Mit Beschluss GV vom 22.02.2018, DS-Nr. 167/17/1 „Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)“ sowie landesgesetzliche Regelung (Ab 1.8.2018 werden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut.) |
Kosten: | Die Mehrausgaben für die Gemeinde aufgrund der neuen Beitragsordnung belaufen sich auf jährlich ca. 600.000 €. |
Platz 10 (a) - Stadtjäger (Nr. 21) - 149 Stimmen
Platz 10 (a) | Stadtjäger - - - - - - Nr. 15 - - - - - - 149 Stimmen |
Originalvorschlag: | Einstellung eines Stadtjägers, um der Wildschwein-Problematik Herr zu werden. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 149 Stimmen auf Platz 10a gewählten Vorschlag Nr. 21 „Stadtjäger“ wird wie folgt weiterverfahren:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Jagdpächter bei der Bejagung von Wildschweinen im Jagdgebiet Kleinmachnow zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Eindämmung der Wildschweinpopulation zu erarbeiten. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | einstimmig beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Bearbeitung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Keine Realisierbarkeit durch die Gemeinde möglich. Dies ist nur durch eine Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung möglich.
Die Jagdgenossenschaft Stahnsdorf/Kleinmachnow hat einen Pachtvertrag mit den Jagdpächtern geschlossen, welcher erst im Jahr 2019 ausläuft. Daher steht bis zu diesem Zeitraum für die bejagbaren Flächen in dem Jagdgenossenschaftsgebiet Kleinmachnow/Stahnsdorf (Waldgebiete) nur diesen Personen die Bejagung hier zu. Die Einstellung eines Stadtjägers könnte somit erst nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages erfolgen.
In befriedeten Bezirken (z. B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, Öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen) gemäß § 5 BbgJadgG ruht die Jagd. Es kann aber für diese befriedeten Bezirke eine Ausnahmegenehmigung für Jagdhandlungen beantragt werden. Durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde mit Bescheid vom 20.03.2018 eine Gestattung für beschränkte Jagdhandlungen für befriedete Bezirke in der Gemeinde Kleinmachnow für unsere zwei Jagdpächter und unsere 12 Jäger erteilt. Diese Gestattung gilt bis zum 31.03.2019. |
Platz 10 (b) - Parkraum Rathausmarkt (Nr. 15) - 149 Stimmen
Platz 10 (b) | Parkraum Rathausmarkt - - - - - - Nr. 15 - - - - - - 149 Stimmen |
Originalvorschlag: | Schnellstmögliche Umwidmung des Parkraumes im Bereich Rathausmarkt in Kurzzeitparkplätze. |
Beschlussvorschlag: | Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 149 Stimmen auf Platz 10b gewählten Vorschlag Nr. 15 „Parkraum Rathausmarkt“ wird wie folgt weiterverfahren:
Das Parkraumkonzept für die Parkplätze am Rathausmarkt wird durch die gewog im Jahr 2017 umsetzt. |
Abstimmung GV 16.11.2017 | mehrheitlich beschlossen |
Bearbeitungsstand November 2018: | Umsetzung abgeschlossen |
Erläuterungen: | Montags bis freitags, 9-17 Uhr, ist das Parken auf einem Teil der Parkplätze am Rathausmarkt nur noch mit Parkscheibe für zwei Stunden zulässig. |
Kosten: | Keine. Beschilderung erfolgte durch Eigentümergemeinschaft. |
Die Rangliste aller 148 zur Abstimmung gestellten Vorschläge sehen Sie hier:
Die Liste aller eingereichten 632 Originalvorschläge können Sie ebenfalls einsehen:
Der Rechenschaftsbericht zum Bürgerhaushalt 2018 mit detaillierten Informationen und allen Ergebnissen wird vom 30.11.2018 an in der Bibliothek im Rathaus Kleinmachnow zum Nachlesen auch in Papierform bereitgestellt.