Bauleitplanung
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger/-innen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Bürger/-innen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen.
Flächennutzungspläne
Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Flächennutzungspläne der Region
Änderungen im Verfahren (auch: aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
- derzeit keine Auslegungen -
Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden.
Bitte beachten Sie auch unsere ⇰ rechtlichen Hinweise
- derzeit keine Auslegungen -
Mitteilung Abwägungsergebnis
Nach Abschluss des Verfahrens und Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird das Abwägungsergnis mitgeteilt.
Bebauungspläne
im Verfahren (auch: aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
- derzeit keine Auslegungen -
Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden.
Bitte beachten Sie auch unsere ⇰ rechtlichen Hinweise
- derzeit keine Auslegungen -
Bebauungspläne in Bearbeitung
In unserem ⇰ Sitzungskalender können Sie sich über Bebauungspläne informieren, die aktuell in Bearbeitung sind. Sie finden alle Unterlagen dazu über die Recherchefunktion, indem Sie die B-Plan-Bezeichnung eingeben. Eine Beteiligung am Planverfahren ist derzeit nicht möglich.
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„nördlich Stahnsdorfer Damm“ „Landesfläche Nord“ „Schleusensiedlung“ "Berufsbildungszentrum" „Gebiet östlich OdF-Platz“ „Kanalweg 4“ „Ringweg 2“ „Ringweg 41“ |
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Bauleitplanung als Instrument der städtebaulichen Entwicklung und Gestaltung
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.
Bebauungspläne (B-Pläne) werden für Teile des Gemeindegebiets erarbeitet und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Zu den wichtigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung (z. B. Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet …) und des Nutzungsmaßes (z. B. Höhe baulicher Anlagen, zulässige Grundfläche …) sowie die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen. Zudem kann mit Bebauungsplänen die äußere Gestaltung von Gebäuden (Dachform, Dachneigung …) festgelegt werden und welche Flächen z. B. dem Wald oder der Verkehrsnutzung vorbehalten sind.
Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie werden von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen und bei genehmigungsfreien Vorhaben.