Corona aktuell
Förderprogramm: Hilfe für helfende Hände
Schnelle Hilfe für helfende Hände auf dem Land - die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich bis zum 12. Juli insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.
Wer kann sich bewerben?
Die Fördermaßnahme richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Es sind Initiativen antragsberechtigt, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken.
Ab dem 24. Juni 2020 können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
erstellt am 02.07.2020