Informationen
Anmeldung der Schulanfänger
Vom 11. bis 13. Januar 2021 müssen in den Kleinmachnower Grundschulen die Abc-Schützen für das im August 2021 beginnende neue Schuljahr angemeldet werden.

Am 1. August 2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Auch Kinder, die vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Der Antrag kann formlos gestellt und zur Schulanmeldung mitgebracht werden. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. Für alle Kinder findet eine Schuluntersuchung zur Bestätigung der Schulreife statt.
Ihr Kind soll später eingeschult werden?
Dann benötigt die Schule den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch.
An welcher Schule muss das Kind angemeldet werden?
Die Anmeldung erfolgt in der für den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes örtlich zuständigen Grundschule. Diese ist in der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow bestimmt.
Für die in der Schulbezirkssatzzung bestehenden Überschneidungsgebiete erfolgt die Anmeldung vorerst in der örtlich zuständigen Grundschule.
Die Schulbezirkssatzung kann im Internet der Gemeinde sowie im Rathaus Kleinmachnow, Fachbereich Schul-/Kultur-/Gebäudemanagement, an der Bekanntmachungstafel im 2. OG des Rathauses und in den Grundschulen eingesehen werden.
Was tun wenn das Kind eine andere Schule besuchen soll?
Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der laut Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule an. Ist es Ihr Wunsch, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, legen Sie zum Anmeldetermin die Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule vor. Möchten Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Schule in öffentlicher Trägerschaft beschult werden soll, muss ein Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gestellt werden.
Was ist zur Schulanmeldung mitzubringen?
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- die Teilnahmebestätigung des Kindes an der Sprachstandsfeststellung im Original
- die Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Personalausweis Mutter/Vater/gesetzliche/-r Vertreter/-in
- Alleinerziehende/Geschiedene/Unverheiratete legen bitte den Nachweis der elterlichen Sorge (Sorgeerklärungen bzw. familienrechtliche Sorgerechtsentscheidungen) vor
- das einzuschulende Kind
Bekanntmachung:
Anträge und Formulare zur Schulanmeldung:
Die Anmeldung erfolgt vom 11. bis 13. Januar 2021 in der jeweiligen Schule. Termine müssen online oder telefonisch vorher vereinbart werden.
Montag 11.01.2021 |
Dienstag 12.01.2021 |
Mittwoch 13.01.2021 |
Terminbuchung online |
|
Eigenherd-Schule |
9 - 16 Uhr |
9 - 18 Uhr |
9 - 16 Uhr |
⇰ Terminbuchung |
Grundschule Auf dem Seeberg Adolf-Grimme-Ring 7 (033203/8774700) https://www.grundschule-auf-dem-seeberg.de |
13 - 18 Uhr | 13 - 18 Uhr | 13 - 17 Uhr | ⇰ Terminbuchung |
Steinweg-Schule Steinweg 11 (033203/8774500)00 https://steinweg-grundschule.kleinmachnow.de |
8 - 16 Uhr | 8 - 18 Uhr | 8 - 16 Uhr | ⇰ Terminbuchung |
erstellt am 04.01.2021