Corona aktuell
Maskenpflicht ausgeweitet
Mit einer neuen Allgemeinverfügungen passte der Landkreis Potsdam-Mittelmark seine Regeln zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung an und weitete sie auf besonders stark frequentierte öffentlich zugängliche Orte aus. Explizit mit einbezogen wird dabei auch der Kleinmachnower Rathausmarkt.
Die Verpflichtung für alle Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt ferner von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr für die folgenden für Fußgänger bestimmten Flächen in der Gemeinde Kleinmachnow:
- „Rathausmarkt" auf der gesamten Fläche (Adolf-Grimme-Ring 4, 6, 8, 10, 12 und 14) einschließlich der drei Querverbindungen, nämlich: dem südlichen Gehweg vor den Grundstücken Förster-Funke-Allee 102 und 104 (vor der Sparkasse, dem Sonnenstudio, der Apotheke, dem Bäcker und dem Optiker); der mittleren Querverbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Parkplatz des Adolf-Grimme-Rings; der südlichen Querverbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Parkplatz des Adolf-Grimme-Rings vor dem Edeka-Geschäft, jeweils auf der gesamten Fläche. Die Anordnung zu 3. gilt entsprechend.
Die Gemeindeverwaltung hat auf die unter 5. genannte Verpflichtung durch Aufstellen von Hinweisschildern aufmerksam zu machen.
Die vollständige Fassung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Seiten des ⇰ Landkreises
erstellt am 01.12.2020