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Weiterer Fall der Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist erneut von einem Fall der Geflügelpest betroffen. In einer Haltung in Trebbin (Kreis Teltow-Fläming) ist das Virus nachgewiesen worden. Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark am 3. Februar 2026 ebenfalls eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.


Rund um den betroffenen Betrieb gilt eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern. Daran schließt sich eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern an. Die genaue Lage der Bereiche ist auf einer Karte in der Allgemeinverfügung einsehbar. Sowohl Sperr- als Überwachungszone bleiben mindestens 30 Tage bestehen. Beide Zonen gelten, bis sie offiziell aufgehoben werden.

Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den festgelegten Zonen besondere Vorsichtsmaßnahmen:
  • Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.
  • Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
  • Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)
Weitere betriebliche Regelungen und Details sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist.
 

Wichtiger Hinweis:

Die Stallpflicht besteht erneut in dem genannten Bereich. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ihre Tiere aufstallen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Die neue Regelung betrifft ausschließlich Haltungen in der Überwachungszone.

Die Überwachungszone erstreckt sich auf den nachfolgend aufgeführten Bereich:

• Gemeinde Nuthetal mit Teilen der Gemarkungen Saarmund, Fahlhorst, Nudow und mit der Gemarkung Tremsdorf
• Gemeinde Michendorf mit Teilen der Gemarkungen Fresdorf, Wildenbruch und mit der Gemarkung Stücken
• Gemeinde Seddiner See mit Teilen der Gemarkungen Kähnsdorf und Seddin
• Stadt Beelitz mit Teilen der Gemarkungen Schlunkendorf, Zauchwitz, Schönefeld, Rieben und mit der Gemarkung Körzin


Hinweise für Geflügelhaltungen

Anzeigepflicht: Verdachtsfälle einer Erkrankung auf Geflügelpest müssen unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden (§ 4 Tiergesundheitsgesetz).

Inkrafttreten und Veröffentlichung

Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Februar 2026 in Kraft. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Dort stehen auch die vollständige Allgemeinverfügung und die zugehörigen Dokumente zur Verfügung.