Abfallentsorgung wegen Eisglätte eingeschränkt
In stark vereisten oder nicht ausreichend geräumten Straßen bestehe eine erhöhte Unfallgefahr, erklärt die APM, denn: "Sammelfahrzeuge können ins Rutschen geraten, Brems- und Lenkmanöver sind nicht mehr zuverlässig möglich." Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie der APM-Einsatzkräfte würden einzelne Straßen daher vorübergehend nicht angefahren.
Dieses Vorgehen sei rechtlich geregelt, so die APM: "Nach § 17 Absatz 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark besteht kein Anspruch auf eine Nachentsorgung oder Gebührenermäßigung, wenn die Einsammlung der Abfälle aufgrund von Hindernissen nicht erfolgen kann. Ergänzend regelt § 18 der Satzung die Bereitstellung der Abfallbehälter. Demnach muss die Entleerung ohne Schwierigkeiten, ohne Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich sein. Diese Voraussetzungen sind bei stark vereisten Straßen nicht mehr erfüllt."
Die darauf basierende Entscheidung, einzelne Straßen vorübergehend nicht anzufahren, diene der rechtlichen Verpflichtung: "Sie schützt Menschenleben, verhindert Sachschäden und bewahrt vor schwerwiegenden Unfällen", betont die APM.
Sobald sich die Witterungs- und Straßenverhältnisse verbesserten und eine sichere Befahrbarkeit wieder gegeben sei, werde die reguläre Abfallentsorgung unverzüglich fortgesetzt, versichert die APM.
Die entsprechende Bürgerinformation der APM können Sie im folgenden PDF nachlesen:- (PDF-Datei: PDF, 303 kB)