Vorübergehende Ausweitung des Winterdienstes
Aufgrund der anhaltenden Frostperiode mit Glätte wird die Gemeinde Kleinmachnow in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Bauhof TKS vorübergehend den Winterdienst im Ort ausweiten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere für gefährdete Personengruppen zu erhöhen.
Welche Bereiche betreut die Gemeinde regulär im Winterdienst?
- Straßen der Kategorie 1: siehe Anlage 2 Straßenreinigungssatzung
- Öffentliche Radwege und für den Radverkehr freigegebene Wege: siehe Anlage 2 Straßenreinigungssatzung, mit Kennzeichnung *
- Bushaltestellen einschließlich der Zuwege
Was erfolgt angesichts der aktuellen Situation zusätzlich?
- Straßen der Kategorie 2 werden sukzessive in den Winterdienst einbezogen, zunächst haben Priorität „Straßen mit starkem Gefälle“.
- Im Anschluss werden – abhängig von den Kapazitäten des Bauhofes TKS – weitere Straßen der Kategorie 2 berücksichtigt.
- Der Bauhof entscheidet situationsabhängig, wo und mit welchem Streumittel ein Einsatz erfolgt.
Die Anliegerpflichten bleiben unverändert:
- Gehwege an privaten Grundstücken sind weiterhin von den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern zu räumen und zu streuen.
- Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Pflicht verstärkt kontrollieren.
- Die rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow.
- Eine Übersicht der Straßenkategorien ist in der Anlage 3 der Straßenreinigungssatzung dargestellt.
Die aktuelle Ausweitung des Winterdienstes erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Kinder, Radfahrende sowie Einsatz- und Lieferverkehre, die Feuerwehr, Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge.
Bitte bewegen Sie sich umsichtig, passen Sie Ihr Verhalten den aktuellen Witterungsverhältnissen an und achten Sie besonders auf gefährdete Menschen.