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Wasserschutzpolizei warnt vor Betreten von Eisflächen

Frost und Schneefall - das derzeitige Wetter könnte winterlicher nicht sein und lädt zu Schlittenfahrten ein. Doch trotz perfekter Winter-Kulisse sollte eines auf keinen Fall in die Tat umgesetzt werden: Schlittschuhlaufen auf Seen und Flüssen!

"Trotz der zurückliegenden Frostnächte sollte sich niemand in Sicherheit wähnen. Oftmals trügt der Schein, insbesondere dann, wenn auch noch Schnee auf dem Eis liegt", warnt Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, dringend vor dem Betreten von Eisflächen.

Denn auch eine vermeintlich geschlossene Eisdecke und starker Frost geben keine Garantie für ein sicheres Betreten! Die Stärke des Eises wird durch viele Faktoren, wie zum Beispiel der Fließgeschwindigkeit des Wassers, einfließende Abwässer, die Schifffahrt oder auch schon durch den Schnee allein beeinflusst. Weiterhin können Strudel vom Gewässergrund wärmeres Wasser nach oben transportieren und halten dadurch das Eis dünn, wobei verdeckte Gefahren entstehen, da diese Stellen nicht zu erkennen sind.

Deshalb rät die Wassersschutzpolizei grundsätzlich vom Betreten zugefrorener Seen, Flüsse und Kanäle ab: „Wer zugefrorene Seen, Flüsse und Kanäle betritt, gefährdet sich und andere“, betont Wasserschutzpolizist Schmidt.

Alternativen sind unterhaltene, künstliche Eisflächen sowie sehr flache, überschwemmte Wiesen. Aber auch bei Letzteren sollte man niemals allein oder im Dunkeln aufs Eis gehen! Kinder sollten von ihren Eltern frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden, die beim Betreten von Eisflächen drohen, empfiehlt die Wasserschutzpolizei.