650 Jahre KLM: Große Inventur in der Mark Brandenburg
Kleinmachnow anno 1375 | Vor zwei Jahren wurde die Mark Brandenburg Teil des Böhmischen Königreiches unter Kaiser Karl IV. Dieser schickte seine Landreiter aus, um eine Inventur seiner Besitzungen vorzunehmen.
In allen Orten des Hoheitsgebietes wurde von der jeweiligen Dorf-Obrigkeit – also Lehnschulzen, Pfarrer oder Dorfälteste – Auskunft verlangt, wem welche Abgaben gezahlt werden. Auf Lateinisch wurde alle Angaben akribisch notiert.
So kam es zur ersten schriftlichen Erwähnung Kleinmachnows im Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 von Kaiser Karl IV. In der Auflistung des ländlichen Grundbesitzes ist Parva Machenow erwähnt, zu der 48 Hufe1 zählten. Davon sind 34 abgabepflichtige Bauernhufen, die jeweils von fünf bis acht Bauern bewirtschaftet werden, zwei gehören dem Pfarrer und 12 sind freie Ritterhufen. Auch ein Dorfkrug wird erwähnt und als Besitzer wird die Familie Quast genannt.
Die schriftliche urkundliche Erwähnung gilt üblicherweise als Entstehungs- oder Gründungsjahr von Orten.
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© Geheimes Staatsarchiv, Preußischer Kulturbesitz
Entnommen aus: Kleinmachnow – 100 Jahre Landgemeinde und was davor geschah…, Eine Chronik von Günter Käbelmann und dem Heimat- und Kulturverein e. V., 2020
Übersetzung des Textes im Landbuch bei Heinz Koch, Chronik von Kleinmachnow, 1984:
Wie leicht festzustellen ist, ist ganz Klein Machnow, ausgenommen die Anteile der Nachkommen der Besitzer von Löwenberg, Eigentum der Familie Quast. Der Besitz erstreckt sich auf 48 Hufen1, von denen der Pfarrer 2 besitzt und die erwähnten Gebrüder Quast 12 befreite oder Ritterhufen. Eine jede Hufe ergibt 2 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Hafer an Pacht, 1 Schilling an Abgaben für den Grundherrn und 20 Pfennige Bede2. So bringen 6 Hufen 1 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Hafer.
Und so haben die erwähnten Quast eine Pacht von 6 Hufen und auch einen Zins von 6 Hufen, und sie nehmen Bede von allen bereits erwähnten Hufen mit Ausnahme von 8 Hufen. Die Nachkommen der Besitzer von Löwenberg haben die Pacht von allen anderem Hufen sowie auch Zins und Bede von 8 weiteren Hufen, ausgenommen sind 14 Scheffel Roggen, die die erwähnten Quast neuerdings von den besagten Nachkommen gekauft haben.
Vom Krug selber bezieht der gleiche Quast 10 Schillinge. Vom Hof der Kossäten3 bezieht Quast 3 und 1 Schilling vom Bauern sowie auch ein Huhn. Darüber hinaus haben die genannten Quast die obere und die niedere Gerichtsbarkeit mit Wagendiensten und dies seit 18 Jahren, erworben von Thilo Brügge.
Es heißt auch - doch man erinnert sich dessen nicht mehr, dass dort schon mal ein Besitzer gewesen sei. Der Vasallendienst erstreckt sich auf das ganze Gewese der genannten Nachkommen der Besitzer Löwenberg
1 Huf = Fläche, die ausreicht, eine Familie zu ernähren. In Brandenburg entsprach dies 30 preußischen Morgen = etwa 7,66 Hektar.
2 Bede = erbetene, freiwillig geleistete Abgabe an den Grundherrn
3 Kossäten = Dorfbewohner, die einen Kotten (eine Kate) besaßen