Inhalt

 

Neue Grundsteuer – das ändert sich in 2025 in Kleinmachnow

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer im Land Brandenburg nach dem sogenannten Bundesmodell erhoben. Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.


Die Grundsteuer wird in zwei Kategorien unterteilt:

  • Grundsteuer A: Sie steht für agrarische Grundstücke und betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
  • Grundsteuer B: Sie bezieht sich auf bauliche Grundstücke und umfasst unbebaute sowie bebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Abhängig von der Nutzung eines Grundstücks wird also entweder die Grundsteuer A oder die Grundsteuer B erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Grundsteuer A: 200 Prozent sowie Grundsteuer B: 180 Prozent.

Neue Grundsteuer aufkommensneutral für die Gemeinde Kleinmachnow

Die Grundsteuer wird berechnet, indem der neue Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Aufgrund der geänderten Bewertungsregeln des Bundestags kann es dazu kommen, dass viele Steuerpflichtige künftig eine höhere oder niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher. Das Ziel der Gemeinde Kleinmachnow war es, durch die Grundsteuerreform keinen zusätzlichen Ertrag für das Haushaltsjahr 2025 zu generieren. Der von der Verwaltung festgelegte und von der Gemeindevertretung beschlossene Hebesatz liegt bei 180 Prozent, entspricht dem im Hebesatzregister veröffentlichten Wert und folgt dem Prinzip der Aufkommensneutralität.


Hinweise für Steuerpflichtige zur Berechnung, Zahlung und zum Widerspruch

Nach der Abgabe der Grundsteuererklärung haben Steuerpflichtige vom Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erhalten. Die Gemeinde Kleinmachnow hat auf elektronischem Wege ebenfalls die neu berechneten Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt erhalten. In einem letzten Schritt wendet die Gemeinde Kleinmachnow lediglich ihren Hebesatz an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Im Januar 2025 wird die Gemeinde Kleinmachnow neue Grundsteuerbescheide versenden. Diese enthalten alle Fälligkeiten und die neuen Beträge für die Grundsteuer sowie für die Straßenreinigungsgebühren. Bitte beachten Sie, dass der Messbescheid des Finanzamtes verbindlich ist – auch für die Gemeinde Kleinmachnow, die hiervon nicht abweichen darf.

Wir bitten Sie, sofern Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank eingerichtet haben, diesen nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides entsprechend anzupassen. Soweit auf Ihrem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat ausgewiesen ist, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Da uns viele Anfragen hinsichtlich Widerspruch/Einspruch gegen die Steuerbescheide erreichen, hier die wichtigsten Informationen dazu für Sie in Kürze:

  • Der Abgabenbescheid vom 08.01.2025 der Gemeinde Kleinmachnow, ist der Folgebescheid des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes Potsdam. Ein Widerspruch/Einspruch gegen die Berechnungsgrundlage, auf die dieser Folgebescheid aufbaut, kann nur beim Finanzamt Potsdam eingereicht werden.
  • Auch wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt Potsdam eingelegt haben, ist der angefochtene Grundsteuermessbescheid die Basis zur Festsetzung der Grundsteuer. Die Gemeinde Kleinmachnow ist an die Bescheide des Finanzamtes gebunden!
  • Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat – das bedeutet, dass die Grundsteuer, auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, trotzdem zu zahlen ist. Wird der Grundlagenbescheid des Finanzamtes berichtigt, geändert oder aufgehoben (z.B. aufgrund eines eingelegten Einspruchs) so wird der Grundsteuerbescheid von unserer Seite ebenfalls geändert oder aufgehoben und Sie erhalten einen neuen Grundsteuerbescheid.