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Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Mittlerweile sind Millionen Menschen, vor allem Frauen mit Kindern und ältere Menschen, auf der Flucht vor dem Krieg, den Russland über die Ukraine gebracht hat. Auch in unserer Region kamen bereits zahlreiche Geflüchtete an, die unsere Hilfe brauchen. Hier haben wir für Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wichtige Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig ergänzen.

TIPP/ ПОРАДА: Mit einem Klick auf die Sprachauswahl oben rechts auf dieser Seite können Sie alle Informationen in eine beliebige Sprache übersetzen./ Клацнувши перемикач мови у верхньому правому куті цієї сторінки, ви можете перекласти будь-яку інформацію будь-якою мовою.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Banking/Online-Banking

Führerschein/Fahrerlaubnis

  • Ukrainische Fahrerlaubnisse sind grundsätzlich sechs Monate gültig und müssen innerhalb dieser Zeit umgetauscht werden. Um diese Umtauschfrist und damit eine Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 12 Monate zu verlängern, kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in Werder diese Verlängerung beantragt werden. Für nähere Informationen dazu, kontaktieren Sie bitte die Fahrerlaubnisbehörde in Bad Belzig oder Werder Telefon +49 33841-910, E-Mail: termin-fuehrerschein@potsdam-mittelmark.de. Dieses Bestätigung der Verlängerung erfolgt kostenfrei. Spätestens nach 12 Monaten ist die ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig.
  • Sollte ein längerer Aufenthalt im Inland vorgesehen sein, so muss die ukrainische Fahrerlaubnis unbedingt innerhalb dieser Fristen umgetauscht werden. Dazu muss auch eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.

Sprachvermittlung – Ihre Hilfe ist gefragt!

  • Wir suchen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit (die mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird) für die Vorbereitung von Kursen zur Alltagskommunikation sowie Lerngrundlagen in der deutschen Sprache Lehrer/-innen, Pädagog/-innen – gern auch aus dem Ruhestand. Bitte melden Sie sich bei Frau Höne oder Frau Kroemer unter soziales@kleinmachnow.de.

Aufenthalt und Registrierung – Checkliste

Anmeldungsreihenfolge für geflüchtete Personen (Stand 22.03.22)

  1. Registrierung
  2. Anmeldung Sozialamt
  3. Anmeldung Bürgerbüro (Bei voraussichtlichem Aufenthalt >90 Tage)
  4. Weitere Möglichkeiten

________________________________________________________________________________________________________

1. Registrierung:

Schutzsuchende Personen melden sich in der Ausländerbehörde des Landkreises

Die Kreisverwaltung hat für eine Registrierung ein Formular bereitgestellt.


Dieses senden Sie ausgefüllt mit den Kopien der Pässe online an:

Ausländerbehörde des Landkreises | 14542 Werder (Havel)                                                          
fb2@potsdam-mittelmark.de    oder

Sozialamt, Planregionen 1-2 | 14513 Teltow
asyl@potsdam-mittelmark.de


2. Anmeldung Sozialamt (Antrag auf Soforthilfe):

Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Registrierungsbogen (bitte eine auch Kopie beim Bürgerbüro vorlegen)
  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein

Wohin:
Sozialamt | Frau Nowotnik-Pförter
Lankeweg 4
14513 Teltow

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (8 –12 Uhr) und planen Sie eventuell Wartezeiten ein.


3. Anmeldung im Bürgerbüro (Gemeinde Kleinmachnow)

Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen:

  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Registrierungsbogen
  • Eine Wohnungsgeberbescheinigung
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein
  • Bitte beachten Sie: Durch diese Anmeldung entsteht kein Anspruch auf eine Wohnungszuweisung

Wohin:
Rathaus Gemeinde Kleinmachnow | Bürgerbüro
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und planen Sie eventuelle Wartezeiten ein.


4. Weitere Möglichkeiten

Nachdem Sie alle Anmeldungen vollzogen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen haben bzw. auch im Bürgerbüro gemeldet sind, können die Geflüchteten

  • Sozialleistungen beziehen
  • Kontoeröffnung (Voraussetzung SteuerID)
  • Einen Mietvertrag unterschreiben
  • Ein Arbeitsverhältnis eingehen (Voraussetzung SteuerID)

Die SteuerID erhalten Sie per Post vom Bundeszentralamt für Steuern (in der Regel 14 Tage nach Anmeldung).


Ukrainische Staatsbürger/-innen mit biometrischem Reisepass können sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Es gibt nach derzeitigem Stand keine Verpflichtung, sich unverzüglich bei den Behörden zu melden. Die Rechtslage und der formelle Verfahrensweg in Brandenburg für Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, sind noch nicht abschließend klar.

Alle weiteren Fragen, die sich ergeben, richten Sie bitte per E-Mail an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter asyl@potsdam-mittelmark.de. Für telefonische Anfragen nutzen Sie bitte vorläufig die mobile Rufnummer +49 160-471 7121.

Angebote in Kleinmachnow und der Region

Beratung | Migrationssozialarbeit (MISO) für Geflüchtete aus der Ukraine

Deutsch lernen:


Kinder:

    • Aktuelle Informationen zu Kindergarten, Hort und Grundschule für ukrainische Kinder in Kleinmachnow finden Sie in unten stehenden Ausklappmenüs Krippe und Kindergarten sowie Grundschule und Hort
    • Bitte beachten Sie in jedem Fall: In Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten oder Schulen und Horten eine Impflicht gegen Masern!
    • Sollten Sie ein minderjähriges Kind ohne Erziehungsberechtigte aufgenommen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Stübing unter peggy.stuebing@potsdam-mittelmark.de oder Telefon: +49 3381-533 250.

Kleidung:

    • Für alle Geflüchteten gibt es die Möglichkeit in der Schatz-/Kleiderkammer der Union Sozialer Einrichtungen (USE) in Kleinmachnow, auch ohne Berechtigungsschein Kleidung zu erhalten. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00 – 14:30 Uhr | Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr | Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr.

Musik:

    • Der Landesmusikrat Brandenburg bietet Musikausübenden die Vermittlung von Kontakten zu Musikerinnen und Musikern, Übungsmöglichkeiten und Netzwerken des Landesmusikrates Brandenburg an. Zudem ist er Anlaufstelle um interessierten ukrainischen Musikausübenden Kontakte zu Musikschulen und zu Musikvereinen, zu Chören und Orchestern zu ermöglichen. Bitte kontaktieren Sie uns:

      Landesmusikrat Brandenburg e. V.
      Behlertstr. 33 A
      14467 Potsdam
      Tel.: +49 331 2803525
      www.landesmusikrat-brandenburg.de
      info@landesmusikrat-brandenburg.de

Nahverkehr:

    • Geflüchtete Menschen mit ukrainischen Ausweisdokumenten können ab sofort mit allen Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) kostenfrei fahren. Darauf haben sich die VBB-Gesellschafter, die Länder Berlin und Brandenburg, die 14 Brandenburger Landkreise und die vier kreisfreien Städte in Brandenburg, gemeinsam mit den 36 Verkehrsunternehmen im Verbund verständigt. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird entsprechend der aktuellen Lage angepasst.
    • Gern können Sie sich auch im Rathaus Kleinmachnow, Raum 2.39 kostenlose Ortspläne abholen.

Telefon:

Sport und Bewegung:

    • Kinder, die schon kinderärztlich untersucht wurden, können ein Sportangebot in der alten Sporthalle der Maxim-Gorki-Gesamtschule (Eingang über die Förster-Funke-Allee) kostenlos wahrnehmen. Eine Anmeldung bei Frau Kroemer unter soziales@kleinmachnow.de wird erbeten.

- Altersgruppe 6 bis 12 Jahre (Leitung Herr Gruber): Immer Montag von 16 bis 18 Uhr:
- Altersgruppe ab 12 Jahre (Leitung durch das CARAT Jugendarbeit): Immer Mittwoch von 17 bis 19 Uhr 

Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):

    • Der DRK-Suchdienst unterstützt Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Nächsten getrennt wurden. Er hilft, Angehörige zu suchen, sie wieder miteinander in Kontakt zu bringen und Familien zu vereinen. https://www.drk-suchdienst.de/ru/

Versorgung:

  • Auch das Café Kinderstube in der alten Schule am Zehlendorfer Damm 212 bietet Geflüchteten eine Anlaufstelle.

    Die Öffnungszeiten des Cafés sind:
    MO: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
    DI, DO und FR: 11:30 Uhr – 16:30 Uhr
    MI: geschlossen

Weiterführende Links:

Arbeits- und Ausbildungssuche für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer +49 911-178-7915 erreichbar.

Bitte beachten Sie: Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.

Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbei: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Hilfe beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Alle, insbesondere Frauen, die derzeit versuchen, die ukrainischen Grenzen zu überqueren, laufen Gefahr, Opfer von Menschenhandel zu werden. Das International Organization for Migration IOM bittet zur Vorsicht, da leider nicht jeder der Hilfe anbietet derjenige ist, der er vorgibt zu sein.

Hilfetelefone für Frauen und Kinder

Leider sind gerade Frauen und Kinder bei der Unterbringung auch in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt. Sollten Sie den Verdacht haben, dass geflüchtete Menschen hiervon bedroht sind und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an folgende Hilfetelefone oder ermutigen Sie Betroffene sich hierhin zu wenden:

Hilfe für Geflüchtete mit ihren Haustieren

Dazu gehören folgende kostenlose Leistungen, die nach § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mittels Honorarverzicht ohne Berechnung angeboten werden dürfen:

  • Allgemeine Untersuchung der mitgebrachten Tiere
  • Erstversorgung von erkrankten Tieren
  • Behandlung von Parasitosen inkl. Entwurmungen
  • Überprüfung des Impfstatus inkl. der Tollwut-Impfung
  • Kennzeichnung der Tiere durch Mikrochip-Implantation
  • Ausstellen eines EU-Heimtierausweises
  • Blutentnahme für die kostenlose Bestimmung des Tollwut-Titers in einem zugelassenen EU Labor. Wir danken der Firma Idexx für die freundliche Unterstützung zur kostenlosen Titerbestimmung der Blutproben.
  • Durchführung von Tollwut-Impfungen und anderen nötigen Impfungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben des zuständigen Veterinäramtes

Tierarztpraxis Dr. Busch Kleinmachnow
Grasweg 43 | 14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 33203 608576 | +49 178 1453241
info@tierarzt-kleinmachnow.de | www.tierarzt-kleinmachnow.de

Hintergrundinformation:

Die Ukraine gehört nicht zur europäischen Union, die als tollwutfreier Raum gilt. Daher müssen Tiere, die aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland kommen, wie beispielsweise der Ukraine, normalerweise eine gültige Tollwut-Impfung in einem EU-Heimtierausweis nachweisen können. Neben dem Chip und der dokumentierten Tollwutimpfung ist normalerweise auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich. Normalerweise sollte die Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung erfolgen und normalerweise wäre vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland üblicherweise eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.

Diese Vorgaben waren und sind natürlich derzeit nicht umzusetzen. Daher kamen die EU-Mitgliedsstaaten der dringenden Bitte nach, Menschen mit Haustieren unbürokratisch einreisen zu lassen.

Für die Einreise nach Deutschland gilt derzeit, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres einreisen dürfen, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).

Quelle:https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Krippe und Kindergarten für ukrainische Kinder

Checkliste – Krippe und Kindergarten

Anmeldungsreihenfolge für Kinder aus der Ukraine (Stand 28.03.2022)

  1. Registrierung (wenn nicht schon erfolgt)
  2. Anmeldung Sozialamt (wenn nicht schon erfolgt)
  3. Anmeldung Bürgerbüro (wenn nicht schon erfolgt)
  4. Untersuchung
  5. Anmeldung für Krippe oder Kindergarten in Kleinmachnow


1. Registrierung (wenn nicht schon erfolgt):


Schutzsuchende Personen melden sich in der Ausländerbehörde des Landkreises.
Die Kreisverwaltung hat für eine Registrierung ein Formular bereitgestellt.


Dieses senden Sie ausgefüllt mit den Kopien der Pässe online an:
Ausländerbehörde des Landkreises | 14542 Werder (Havel)                                                          
fb2@potsdam-mittelmark.de    oder

Sozialamt, Planregionen 1-2 | 14513 Teltow
asyl@potsdam-mittelmark.de


2. Anmeldung Sozialamt/Antrag auf Soforthilfe (wenn nicht schon erfolgt):


Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Registrierungsbogen (bitte eine auch Kopie beim Bürgerbüro vorlegen)
  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein

Wohin:
Sozialamt | Frau Nowotnik-Pförter
Lankeweg 4
14513 Teltow

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (8 –12 Uhr) und planen Sie eventuell Wartezeiten ein.


3. Anmeldung im Bürgerbüro Gemeinde Kleinmachnow (wenn nicht schon erfolgt):


Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen:

  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Registrierungsbogen
  • Eine Wohnungsgeberbescheinigung
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein
  • Bitte beachten Sie: Durch diese Anmeldung entsteht kein Anspruch auf eine Wohnungszuweisung

Wohin:
Rathaus Gemeinde Kleinmachnow | Bürgerbüro
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und planen Sie eventuelle Wartezeiten ein.


4. Untersuchung

Es muss eine Untersuchungsbescheinigung vom zugelassenden Kinderarzt vorliegen.

In Deutschland gilt das Masernschutzgesetz! Alle Kinder müssen beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem oben genannten Punkt Medizinische Versorgung.


5. Anmeldung für Krippe oder Kindergarten in Kleinmachnow

Die Anmeldung für eine Kita in kommunaler Trägerschaft in Kleinmachnow erfolgt mit dem Formular per E-Mail an kita.verbund@kleinmachnow.de und während der Sprechzeiten des KITA-Verbundes. Zur Anmeldung muss auch eine Kopie der Meldebestätigung der Gemeinde Kleinmachnow vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung berechtigt noch nicht zum Besuch einer Einrichtung!

Nach Zusage eines Platzes durch den KITA-Verbund Kleinmachnow wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Es entstehen keine Kosten, solange die Eltern keine eigenen Einkünfte haben. Für die Monate März, April und Mai muss auch kein Essengeld in Krippe und Kindergarten bezahlt werden.

Eine Anmeldung bei einem Freien Träger ist möglich. Die Anmeldung muss dafür beim Freien Träger erfolgen. Ein Liste aller Einrichtungen finden Sie unter dem Menüpunkt Kinderbetreuung.

Medizinische Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine

Medizinische Versorgung:

    • Basisuntersuchung: Für die aus der Ukrane geflüchteten Menschen steht nun im Landkreis Potsdam-Mittelmark die erste Möglichkeit für Basisuntersuchungen im Ernst von Bergmann Klinikum Bad Belzig zur Verfügung. Hierfür steht ab sofort eine Terminbuchung online bereit. Ab Montag, 4. April, können sich geflüchtete Menschen zur Erstuntersuchung anmelden. Noch ist der Buchungsprozess auf Deutsch angelegt, es wird an einer Terminbestätigung auf Ukrainisch gearbeitet.
    • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) können grundsätzlich bei Kinderärzten untersucht und behandelt werden. Bitte erfragen Sie vorher die Behandlungsbereitschaft. Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich ebenfalls gern bei Frau Kroemer soziales@kleinmachnow.de.
    • Wir empfehlen die Online-Arztsuche der KVBB. Mit wenigen Klicks finden Sie die Praxen in der jeweiligen Umgebung und können nach Fachrichtung bzw. auch nach Sprachkenntnissen filtern.
    • Bei einem Notfall wenden Sie sich in jedem Fall an ein Krankenhaus (Erste Hilfe). Hier finden geflüchtete Menschen unabhängig vom Registierungsstatus Hilfe.
    • Nach Auskunft der Kassenärtlichen Vereinigung Berlin Brandenburg (KVBB) ist es in der aktuellen Übergangssituation möglich, dass Betroffene ohne vorherige Vorsprache in der örtlichen Kommune (Sozialamt) Arztpraxen aufsuchen. In diesen Fällen erfolgt die medizinische Versorgung ohne jeglichen Anspruchsnachweis oder einer Bescheinigung des zuständigen Sozialamtes: Solange in diesen genannten Fällen die Versorgung – vor Aufnahme in eine Krankenkasse – erforderlich ist, erfolgt die Rechnungslegung an das örtlich zuständige Sozialamt. Gegenstand der Behandlung werden in der Regel akute Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Präventionsleistungen sowie Leistungen der Mutterschaftsvorsorge sein.
    • Corona-Tests und COVID-19-Impfungen: Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung werden nach dem üblichen Verfahren abgerechnet. Leistungen nach Coronavirus-Impfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso ab wie bei PKV-Versicherten.
    • Nach der amtlichen Registierung und Aufnahme in eine Krankenkasse bekommen ukrainische Geflüchtete eine Krankenkassenkarte. Für ukrainische Geflüchtete die (noch) keine elektronische Gesundheitskarte (eGK), sondern eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse haben, greift das Ersatzverfahren. Bis zum Erhalt einer eGK wird der Anspruch durch diese Bescheinigung nachgewiesen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die KVBB. Ukrainische Geflüchtete haben den Leistungsanspruch, wie Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Berücksichtigung des zusätzlichen ärztlichen Zeitbedarfs und in Ergänzung zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) ist die Abrechnung einer Integrationspauschale möglich. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten gibt die KVBB.
    • Brillen/Sehilfen: Für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, initiiert ZEISS Vision Care gemeinsam mit Augenoptikern eine kostenlose Brillenversorgung. Auf www.zeiss.de/augenoptikhilft finden Kriegsflüchtlinge und diejenigen, die ihnen in Deutschland zur Seite stehen, alle wichtigen Informationen und eine Karte mit teilnehmenden Fachgeschäften.
    • Medikamente: Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie werdem damit wie andere Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes zu behandelt. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des anhaltenden Zustroms von flüchtenden Frauen, Männern und Kindern aus der Ukraine aufmerksam.
      Nur in zwei Fällen müssen jedoch auch Geflüchtete Geld für Arzneimittel ausgeben: Wenn sie noch nicht registriert sind und kein Kostenträger die Versorgung übernimmt, muss die Verordnung wie ein Privatrezept behandelt werden und die Kosten müssen von den Geflüchteten vollständig selbst übernommen werden. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland müssen auch Geflüchtete aus der Ukraine wie andere Leistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz Zuzahlungen für Arzneimittel leisten.
    • Zahnärztliche Behandlung: Für eine zahnärztliche Behandlung ist ein Behandlungsschein erforderlich, der vom Sozialamt ausgegeben wird. Für Notfälle bitte auch an ein Krankenhaus wenden.
    • Weitere Informationen: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung bzw. https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Grundschule und Hort für ukrainische Kinder

Checkliste – Grundschule und/oder Hort

Anmeldungsreihenfolge für Kinder aus der Ukraine (Stand 28.03.2022)

  1. Registrierung (wenn nicht schon erfolgt)
  2. Anmeldung Sozialamt (wenn nicht schon erfolgt)
  3. Anmeldung Bürgerbüro (wenn nicht schon erfolgt)
  4. Untersuchung
  5. Hortanmeldung (bei Bedarf)
  6. Schülerspeisung


1. Registrierung (wenn nicht schon erfolgt):


Schutzsuchende Personen melden sich in der Ausländerbehörde des Landkreises.
Die Kreisverwaltung hat für eine Registrierung ein Formular bereitgestellt.


Dieses senden Sie ausgefüllt mit den Kopien der Pässe online an:

Ausländerbehörde des Landkreises | 14542 Werder (Havel)                                                          
fb2@potsdam-mittelmark.de    oder

Sozialamt, Planregionen 1-2 | 14513 Teltow
asyl@potsdam-mittelmark.de


2. Anmeldung Sozialamt/Antrag auf Soforthilfe (wenn nicht schon erfolgt):


Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Registrierungsbogen (bitte eine auch Kopie beim Bürgerbüro vorlegen)
  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein

Wohin:
Sozialamt | Frau Nowotnik-Pförter
Lankeweg 4
14513 Teltow

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (8 –12 Uhr) und planen Sie eventuell Wartezeiten ein.


3. Anmeldung im Bürgerbüro Gemeinde Kleinmachnow (wenn nicht schon erfolgt):


Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung ausgefüllt mit sich führen:

  • Pässe / Urkunden (Voraussetzung biometrischer Pass oder übersetzte beglaubigte Urkunden oder Pässe)
  • Registrierungsbogen
  • Eine Wohnungsgeberbescheinigung
  • Geflüchtete sollten persönlich anwesend sein
  • Bitte beachten Sie: Durch diese Anmeldung entsteht kein Anspruch auf eine Wohnungszuweisung

Wohin:
Rathaus Gemeinde Kleinmachnow | Bürgerbüro
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und planen Sie eventuelle Wartezeiten ein.


4. Untersuchung

Es muss eine Untersuchungsbescheinigung vom zugelassenen Kinderarzt vorliegen.

In Deutschland gilt das Masernschutzgesetz! Alle Kinder müssen beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege, die Schule oder einen Hort die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem oben genannten Punkt Medizinische Versorgung.


5. Antrag auf einen Hort-Platz (bei Bedarf)

Anmeldungen für die Horte werden ausschließlich in der Geschäftsstelle des Kita-Verbundes Kleinmachnow entgegengenommen. Bitte reichen Sie einen Hortantrag unter kita.verbund@kleinmachnow.de ein.

Nach Zusage eines Platzes durch den KITA-Verbund wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Es entstehen keine Kosten, solange die Eltern keine eigenen Einkünfte haben.



6. Schülerspeisung

  • Wenn eine Essenversorgung (Mittagessen) in der jeweiligen Grundschule erfolgen soll, bitte dies bei der Anmeldung mit anzugeben. Dort finden zentrale Anmeldungen beim Essensanbieter statt.
  • Für eine Bezuschussung des Essengeldes ist ein Antrag beim Landkreis Potsdam-Mittelmark erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises Potsdam-Mittemark.
  • Die Restbetragserstattung der Mittagsversorgung erfolgt über die Gemeinde Kleinmachnow.



Weiterführende Schulen:

  • Da das Thema Schule Ländersache ist, bitten wir noch um Geduld bis im Land Brandenburg eindeutige Regelungen zum Schuleintritt getroffen wurden.

Sachspenden für Willkommensladen & Schatzkammer

Willkommensladen Förster-Funke-Allee 15

Sehr gern werden wieder folgende Spenden angenommen:
  • Passend zur Jahreszeit: gut erhaltene Kleidung für Teenager, Erwachsene und Kinder –
  • Mädchenkleider Größe 116-140
  • gut erhaltene Schuhe in allen Größen
  • Haushaltswaren (Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, Elektrokleingeräte)
  • Föne, Bügeleisen etc.
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • funktionstüchtige Fahrräder
  • Rollkoffer in unterschiedlichen Größen

Für Ukraine-Transporte:

  • Schlafsäcke
  • Isomatten
  • Verbandskästen (auch abgelaufene) + Medikamente
  • Gehilfen, Rollatoren
  • Kerzen

Öffnungszeiten des Willkommensladens:
MO+MI: von 14 bis 18 Uhr
DO: von 10 bis 14 Uhr

Wie kann hier geholfen werden?
Mit helfenden Händen und mit Geldspenden

Spendenkonto:

  • Begegnungsstätte Alte Schule e.V.
    IBAN: DE80 3506 0190 1567 6820 10
    Verwendungszweck: Ukraine-Hilfe TKS

Kontakt und Anfragen:

Facebook: https://www.facebook.com/UkraineHilfeTKS/
Tel: +49 (0)177 4108891



Spenden in der Kleinmachnower "Schatzkammer" der USE

Eine große „Schatzkammer“ mit gespendeter Kleidung, Schuhen und mehr für alle Bedürftigen der Region hat die Union Sozialer Einrichtungen (USE) gGmbH in Kooperation mit der Gemeinde Kleinmachnow und dem Unionhilfswerk im Fuchsbau 47 in Kleinmachnow eingerichtet. Aus Platzmangel können keine Möbelspenden in der Schatzkammer angenommen werden. Gern willkommen sind jedoch Fahrräder und Fahrradzubehör.

Wochentag:

geöffnet für Kunden:

geöffnet für Spenden:

Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 – 14:30 Uhr 07:15 – 15:15 Uhr
Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr 07:15 – 16:00 Uhr

Freitag

09:00 – 13:00 Uhr

07:15 – 13:00 Uhr

Was in der Schatzkammer immer benötigt wird:

  • Übergangs- und Winterkleidung aller Art für Damen, Herren und Kinder (inklusive Schuhe)
  • Herrenschuhe (vor allem kleine Größen)
  • Schuhe, besonders Sportschuhe in allen Größen
  • Babyartikel aller Art
  • Hausrat (Geschirr, Besteck, Gläser, Koch- und Backutensilien)
  • Schulmaterialien
  • Koffer, Taschen, Rucksäcke in allen Größe
  • Fahrradspenden und jede Art von Zubehör für Fahrräder

Möchten Sie Spielzeug oder andere Dinge spenden, rufen Sie bitte direkt in der Schatzkammer an und fragen, ob Kapazität und Bedarf vorhanden sind: +49 33203 86 88 027 / +49 33203 86 88 016.



Spendenkonten

Auch mit Geldspenden können Sie den Menschen in und aus der Ukraine helfen:

Spenden für die Partnerschule: Für die Spezialschule 239 in Kiew, die Partnerschule der Kleinmachnower Maxim-Gorki-Gesamtschule, wurde gemeinsam mit dem Förderverein ein Spendenkonto eingerichtet. Zwischen den beiden Schulen wurde ein reger Schüleraustausch gepflegt. Nach Informationen sind viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer derzeit auf der Flucht. Wer spenden möchte, kann das hier tun:

Förderverein der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow e.V.
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE90 1605 0000 3523 0009 11
BIC: WELADED1PM
Verwendungszweck: Ukraine.
Die gesammelten Gelder gehen direkt an die Betroffenen.
www.maxim-gorki-gesamtschule.kleinmachnow.de

Aktion Deutschland hilft

IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX (Köln)
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.aktion-deutschland-hilft.de

Deutsches Rotes Kreuz

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.drk.de

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

IBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
www.johanniter.de

Caritas international

IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
BIC: BFSWDE33KRL
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
Stichwort: Nothilfe Ukraine-Krieg
www.caritas-international.de

"Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft"

BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de

Ärzte der Welt e.V.

IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
BIC: BYLADEM1001
Deutsche Kreditbank
Stichwort: Ukraine
www.aerztederwelt.org

Save the Children e. V.

IBAN: DE92 1002 0500 0003 292912
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Kinder Ukraine
www.savethechildren.de

SOS-Kinderdörfer weltweit

IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENODEM1GLS GLS
Gemeinschaftsbank
Stichwort: Humanitäre Hilfe Ukraine
www.sos-kinderdoerfer.de

UNICEF

IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
www.unicef.de

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.uno-fluechtlingshilfe.de

Unterkünfte für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Auch in Brandenburg sind schon viele Menschen angekommen, die sich und ihre Kinder vor dem Krieg in Sicherheit bringen wollen. Als Gemeinde konnten wir hier dank zahlreicher Helfer/-innen Menschen aus der Ukraine versorgen und ihnen eine Zuflucht bieten.

Weitere Informationen zu Unterkünften erhalten Sie u. a. hier:

Für Gastfamilien: Hinweise vom Land Brandenburg zur Handlungsempfehlungen für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in einer privaten Unterkunft finden Sie in diesem Infoschreiben.

Für die Unterkunft bei privaten Wohnungsgeber/-innen im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird die Möglichkeit der Unterstützungsleistung angeboten. Diese muss beantragt werden.



Alle relevanten Informationen auch auf der Integreat-App

Mit der App Integreat können zugewanderte Menschen schnell und einfach mit lokalen Informationen in mehreren Sprachen versorgen. Auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark bündelt die Informationen für geflüchtete Menschen. Die Infoseiten sind unter https://integreat.app/potsdam-mittelmark/de auch ohne App abrufbar.

Integreat-App – so geht´s:

  1. Die Integreat-App aufs Handy laden
  2. App öffnen
  3. Landkreis auswählen (Potsdam-Mittelmark)
  4. Auf die Ukraine-Fahne klicken
  5. Alle Formulare finden und das passende auswählen.

Alle Fragen, die sich mit der Ankunft von Flüchtenden aus der Ukraine im Landkreis ergeben, richten Sie bitte per Email an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter der E-Mail: asyl@potsdam-mittelmark.de

Für telefonische Anfragen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Telefon-Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr erreichen können:

  • +49 175-256 27 95
  • +49 160-471 71 21
  • +49 151-729 32 758