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Aufgrabung im öffentlichen Raum Erlaubnis

Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen.

Volltext

Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Straßenbaulasttäger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Recht und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme zu beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel verkehrsrechtliche Anordnungen.

Zuständige Stelle

Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde

Kosten

Verwaltungsgebühren gemäß kommunaler Satzung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Tiefbau | Stadtwirtschaft

Fachbereich Bauen | Wohnen

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

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