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Hundesteuerermäßigung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Ermäßigung der Hundesteuer.

Rechtsgrundlage(n)

Satzungsrecht der jeweiligen Kommune

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hundesteuerermäßigung
  • grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
    • Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
    • Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;

- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;

- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie

- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.

Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.

Rechtsbehelf

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Fontanestadt Neuruppin

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Steuern

Fachbereich Finanzen | Beteiligungen | Liegenschaften

Kontakt

Frau Flachsbart