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Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

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Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?

Volltext

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Ordnungsbehördliche Aufgaben | Gewerbe | Verkehr

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

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