Kopie und Abschrift beglaubigen
Benötigen Sie eine amtliche Bestätigung, dass Ihre kopierten Dokumente echt sind, ohne die Originale aus der Hand zu geben? Dafür können Sie Beglaubigungen für Ihre Abschriften erhalten.
Volltext
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Stadt Bernau bei Berlin