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Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft)

Volltext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweis des öffentlichen Interesses

Voraussetzungen

Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

Kosten

Verfahrensablauf

Antragstellung

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Kontakt