Ersatzpflanzungen und Grünordnerische Festsetzungen
Werden Bäume im Rahmen eines genehmigten Antrages gefällt, müssen Grundstückseigentümer/-innen meist auch Ersatzpflanzungen auf den betreffenden Grundstücken leisten. Art und Umfang der Pflanzung werden in der Fällgenehmigung, auf Grundlage der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow, festgelegt. Grünordnerische Festsetzungen sind in der Regel Teil der Bebauungspläne (B-Pläne) der Gemeinde Kleinmachnow. In diesen wird festgelegt, wie Grundstücke zu begrünen und zu bepflanzen sind, wenn in dem betreffenden B-Plan-Gebiet neue Bauten errichtet werden.
Die Ausführung von Ersatzpflanzungen und der Pflanzungen gemäß B-Plan zu kontrollieren, ist Arbeitsauftrag der Gemeindeverwaltung.