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Bauordnung / Bauberatung

Das Bauordnungsrecht ist in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in seiner jeweils geltenden Fassung festgelegt. Das Bauordnungsrecht regelt einerseits das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen und dient andererseits der vorbeugenden Abwehr von Gefahren. Es soll sicherstellen, dass durch die Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen keine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht.

Rechtsgrundlage(n)

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Zuständige Stelle

Stadtplanung | Bauordnung

Fachbereich Bauen | Wohnen

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