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Werbung / Werbeanlagen

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder der Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Bilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie Säulen, Tafeln und Flächen, die für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmt sind.

Werbeanlagen dürfen nicht störend wirken und sind im Allgemeinen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt, welche Werbeanlagen genehmigungsfrei errichtet oder geändert werden dürfen.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, hat die Gemeinde Kleinmachnow eine kommunale Werbeanlagensatzung.

Im Bereich des öffentlichen Straßenlandes in Kleinmachnow darf auf Werbetafeln und an bestimmten Lichtmasten geworben werden.

Hierzu ist mit der Firma mediateam Kontakt aufzunehmen: Telefon: +49 30 8540300

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Zuständige Stelle

Stadtplanung | Bauordnung

Fachbereich Bauen | Wohnen

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