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Grundstücksüberfahrt

Das Anlegen von Gehwegüberfahrten ist beim Gemeindeamt Kleinmachnow, Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün, unter Beifügung einer maßstäblichen Skizze zu beantragen. Nach einem gestellten Antrag über ein Antragsformular, erteilt Ihnen die Gemeinde nach Prüfung eine Genehmigung, in der die näheren Bestimmungen für die Ausführung der Gehwegüberfahrt niedergelegt sind.

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Zuständige Stelle

Tiefbau | Stadtwirtschaft

Fachbereich Bauen | Wohnen

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