Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Wenn Sie geheiratet und Ihren Namen geändert haben, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Volltext
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
-
bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis,
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass oder
- vorläufiger Personalausweis
-
bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
-
falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
- Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
- Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
- Sie nehmen nach Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen an.
Kosten
- Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)
- Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
-
Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Dokuments vor Ort aufgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
-
Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
-
Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Frist
Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat beziehungsweise der Begründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.