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amtliche Meldebestätigung Ausstellung

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.



Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Informationen zum Bürgerbüro

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

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