Herbstzeit ist Laubzeit
Der Herbst ist da, und bunte Blätter zieren bereits Gehwege und Grünflächen. Wie jedes Jahr erreichen uns wieder zahlreiche Fragen und Hinweise, was mit dem Laub passiert. Im Folgenden haben wir für Sie daher alles Wichtige und eine wesentliche Neuerung zusammengefasst.
Anwohnerpflichten bei der Laubentsorgung
Mit Änderung der Straßenreinigungssatzung (§§ 3 und 4), die im März 2023 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nun verpflichtet, das Laub von Gehwegen und Oberstreifen (Bereich direkt am Gartenzaun) selbst zu entsorgen oder zu kompostieren. Dies gilt auch, wenn das Laub von einem Straßenbaum stammt. Wichtig ist, dass keine Gefahrenstellen für Passanten durch nasses, rutschiges Laub entstehen.
Das Laub auf den straßenbegleitenden Grünstreifen und Flächen muss jedoch nicht zusammengeharkt werden!
Aufgabe der Gemeinde bei der Laubentsorgung
Für die Reinigung und Pflege des öffentlichen Grüns und der Seitenstreifen entlang der Straße bleibt im Auftrag der Gemeinde der Zweckverband Bauhof TKS zuständig. Dessen Teams tragen jeweils bis zum nächsten Frühling dafür Sorge, dass das Laub dort einmal – soweit erforderlich – zusammengetragen und entsorgt wird.
Begonnen wird mit der Laubaufnahme Ende November in den Alleestraßenbereichen und als letztes werden die breiteren Grünstreifen von zu viel Laub befreit.
Bitte häufen Sie keinesfalls Laub an Baumstämmen an. Einerseits führt das feuchte Laub am Stammfuß zu Fäulnis und schadet ihm in diesem Fall, andererseits lässt es sich später maschinell kaum aufnehmen.
Warum fällt das Laub?
Mit dem herbstlichen Farbenrausch und anschließenden Laubfall reagieren die Laubbäume auf unser Klima. Behielten sie ihre sommerliche Pracht, müssten die Pflanzen das ab November darunter massiv zu leiden. Der Frost würde das Zellwasser gefrieren lassen, Eis die Pflanzenzellen bis in die Zweige hinein zerstören. Aber auch von anderer Seite droht Gefahr: Da die Bäume aus dem gefrorenen Boden kein Wasser erhielten, um zu ersetzen, was die winterlich trockene Luft ihren Blättern entzöge, würden sie vertrocknen.
Die Blätter müssen also fallen. Für die großen Laubbäume gilt dabei die Regel: Linde zuerst, Eiche zuletzt.
Bäume sind sparsame Wirtschaftler, die sich keine Verschwendung leisten. Ihre Blätter fallen nicht, bevor einige wertvolle Inhaltsstoffe in den Bäumen gespeichert sind. Besonders die wichtigen Stickstoffverbindungen werden für das kommende Frühjahr deponiert. Zu ihnen gehört auch der grüne Blattfarbstoff, das Chlorophyll. Andere Nährstoffe verbleiben jedoch im Laub und kommen den Bäumen später indirekt über den Boden wieder zugute.
Das Verrotten des Laubes gleicht Nährstoffverluste, die durch Pflanzenwachstum entstehen, wieder aus. Die Natur düngt sich selbst! Schließlich liegt das Laub wie eine schützende Decke über dem Erdboden und schützt das Bodenleben vor dem Durchfrieren und Austrocknen.
Herbstlaub – störender Abfall?
Niemand empfindet Falllaub im Wald als störend. Im menschlichen Wohnbereich jedoch wird es heute oft auch dort als lästiger Abfall oder nervende Umweltverschmutzung, empfunden, wo es eigentlich doch nützlich und schön ist.
So wird das Laub dann auch behandelt: Im Namen von Ordnung und Sauberkeit entfernt man unter Bäumen, Sträuchern und Hecken auch das letzte Blättchen. Damit werden diese Gehölze unbewusst der Gefahr des Verhungerns oder Verdurstens ausgesetzt. Später wundert sich dann mancher, dass die Pflanzen kümmern, im Sommer ständig gewässert werden müssen, man den Boden hacken und konkurrierende Wildkräuter entfernen muss, und Nadelgehölze infolge Frosttrockenheit im Frühjahr die Nadeln verlieren.
Differenzierte Laubaufnahme ist auch Naturschutz
Für unsere öffentlichen Grünflächen bietet das verbleibende Laub eher Nutzen als Schaden. Zudem bietet es Igeln und anderen Kleintieren über den Winter einen Unterschlupf. Daher wird die Laubaufnahme in der Gemeinde bereits seit einiger Zeit sehr differenziert durchgeführt und auf vielen Grünflächen verstärkt dem naturschutzfachlichen Aspekt Rechnung getragen. Das heißt, Laub wird als ein Geschenk der Natur angesehen und ist kein Abfall! Im Bereich von Sträuchern und Bäumen dient das belassene Laub als Mulchschicht und Förderung des Bodenlebens sowie der Bodenverbesserung und Düngung.
Sicher ist diese Art der Grünpflege für viele noch ungewohnt, jedoch können wir als Gemeinde auf diese Art angewandten Naturschutz umsetzen und die Artenvielfalt erhalten!
Bitte beachten Sie:
- Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist im Land Brandenburg ausnahmslos verboten. Nachzulesen ist dies im § 4 Absatz 1 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV. Auch bundesabfallrechtlich ist das Beseitigen von Abfällen außerhalb von dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen verboten, denn nichts anderes als eine Beseitigung stellt das offene Verbrennen von Abfällen dar: Es findet keine energetische, sonstige oder gar stoffliche Verwertung statt.
- Laub und Gartenabfälle von privaten Grundstücken dürfen nicht auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen entsorgt werden. Wer keine Möglichkeit zur Kompostierung im eigenen Garten hat, kann den Grünabfallservice der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) nutzen.
Die APM empfiehlt:
Eine umweltfreundliche Möglichkeit, mit dem Laub umzugehen, ist das Kompostieren im eigenen Garten. Dadurch entsteht wertvolle Komposterde, die wiederverwendet werden kann. Falls diese Option nicht besteht, bietet der Landkreis Potsdam-Mittelmark verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten im Rahmen des Grün- und Bioabfall-Services an:
- Biotonne (Volumen 60 l; 120 l; 240 l)
- Grünabfallsack (ca. 80 l)
- 1-Kubikmeter-Grünabfall-Bigbag
Die Biotonne hat gegenüber den Grünabfallsäcken und dem Bigbag einige Vorteile. Sie wird ganzjährig geleert und befreit ihre Besitzer von Grünabfall und organischen Abfällen aus Küche und Garten, die dem Kompost unter Umständen nicht guttun (z. B. Schalen von Zitrusfrüchten). Als Mehrweg-Abfallbehälter steht die Biotonne jederzeit vor Ort einsatzbereit, lässt sich leicht befüllen und transportieren. Sie ist zudem kostengünstiger als Grünabfallbehältnisse: Ein Bio-Abfallbehälter von 240 l kostet pro Leerung derzeit 9,60 € und umfasst etwa drei Grünabfallsäcke, welche in ihrer Beschaffung zusammen in diesem Jahr 12,60 € kosten.
Die Biotonne kann über das Online-Bestellformular oder über das APM-Servicecenter angefordert werden – Telefon: +49 3384 330-678 / E-Mail: apm-service@apm-niemegk.de.
Die Grünabfallbehältnisse (Sack und Bigbag) sind gegen Gebühr über APM-Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder/H. sowie ausgewählte Vertriebseinrichtungen im Landkreis erhältlich. Eine begrenzte Stückzahl hält auch das Bürgerbüro im Rathaus bereit. Alternativ können Sie Laub und Grünabfall zu APM-Wertstoffhöfen oder zugelassenen Kompostieranlagen in Ihrer Nähe bringen. Diese Annahme ist kostenpflichtig.
Der Abfallkalender der APM vermerkt wöchentlich die Einsammlung der Laubsäcke bis Ende November.