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Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

Volltext

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse C:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
  • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
  • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
  • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

Verfahrensablauf

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Bearbeitungsdauer

Je nach Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen - insb. Abschluss der Fahrausbildung und Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Die Herstellung des Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Am Gutshof 1–7
14542 Werder (Havel)