Inhalt

Munitionsfund

Wer Munition oder andere Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen vergrabene, verschüttete oder überflutete Kampfmittel liegen, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) oder der Polizei anzuzeigen.

Die Bergung erfolgt durch den:

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Am Baruther Tor 20,
15838 Wünsdorf,
Telefon: +49 33702 91-0,
Fax: +49 33702 9122 9

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsbehördliche Aufgaben

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Kontakt

Herr Nack