Beauftragte/-r für Chancengleichheit
Zuständig für alle Belange, die die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung betreffen, ist die/der Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde.
Allgemeine Informationen:
- Hilfe und Beratung für Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen
- Information über Arbeits- und Lebensfragen für Frauen und Mädchen
- Beratung bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Begleitung bei Problemen im Behördenalltag
- Beratung von Müttern und Vätern mit Wunsch nach Elternzeit und/oder Teilzeit
- Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung und in der Gemeinde
- Beratung der Verwaltung in gleichstellungsrelevanten Themen (z.B. Gleichstellungsplan)
- Vertretung der Interessen von Schwulen und Lesben
- Unterstützung von gleichgeschlechtlichen Paaren
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Gruppen und Initiativen
- Unterstützung von Projekten zur Beseitigung struktureller Benachteiligung von Frauen